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Strassentransportfachperson trotz Handicap – Teil 1

Einige von uns haben es von Geburt an, bei manchen ist es im Laufe des Lebens eingetreten, ein körperliches oder psychisches Handicap. Bei Vorliegen eines Handicaps, insbesondere bei Einschränkung der körperlichen Mobilität, scheint der Wunsch des Berufes zur Strassentransportfachperson weit entfernt zu liegen. Doch die Entwicklung der Technik in Fahrschulen und Fahrzeugen macht es durchaus möglich, dass es nicht bei einem Wunsch bleiben muss. Im ersten Teil unseres Beitrages betrachten wir die unterschiedlichen körperlichen Beeinträchtigungen, die dazu führen können, dass die Eignung explizit durch das zuständige Straßenverkehrsamt überprüft wird.

Was bedeutet Handicap

Ein Handicap liegt im Allgemeinen vor, wenn aufgrund einer psychischen oder körperlichen Erkrankung beispielsweise die Fahreignung in Frage gestellt werden kann. Allerdings schauen wir uns hierbei in erster Linie die körperlichen Einschränkungen, wie beispielsweise eine Querschnittslähmung, an. Dabei unterscheiden sich die Einschränkungen in drei Bereiche.

Die kurzeitige Einschränkung

Alle von uns kennen sie und viele haben sie schon einmal gehabt, die Erkältung. Je nach Schwere der Erkrankung kann auch dies beispielsweise zu einer kurzeitigen Einschränkung bis hin zur Nichteignung zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs führen. Allerdings werden diese Art von körperlichen Einschränkungen nicht vom Gesetz großartig erfasst und auch die zuständigen Straßenverkehrsämter sehen hier keine generelle Notwendigkeit des Einschreitens. Es zählt schließlich der Grundsatz, dass jeder selbst dafür verantwortlich ist, dass das Fahrzeug sicher geführt werden kann und man sich selbst und keine Dritten in Gefahr bringt. 

Aber Vorsicht, sollte es dann doch zu einem Unfall kommen, kann zum einen das Straßenverkehrsamt eine Überprüfung der Fahreignung vornehmen und zum anderen kann die Versicherung ggf. Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise Regressforderung vom Versicherten. Insofern sollten Sie auch als Besitzer eines Führerausweises darauf achten.

Einschränkungen abhängig vom Alter

Im Laufe des Alters können diverse körperliche und psychische Einschränkungen in Erscheinung treten. Nicht nur die Seh- oder Hörkraft kann abnehmen, sondern zum Beispiel auch Gelenkprobleme gehören dazu. Da dieses Thema allerdings sehr komplex ist, werden wir in diesem Beitrag nicht näher auf altersbedingten Einschränkungen eingehen..

Langzeitige Einschränkungen

Mit dem Begriff langzeitige Einschränkungen kommen wir nun zum eigentlichen Thema. Hierunter werden Einschränkungen, die länger als sechs Monate eintreten, wie beispielsweise Lähmungen von Beinen oder Armen, definiert. Zum Teil sind die Einschränkungen von Geburt an gegeben oder treten erst im Laufe eines Lebens ein. Die Einschränkung der damit verbundenen Mobilität ist für den betroffenen Personenkreis ein wichtiges Thema. Die fehlende mobile Selbstständigkeit, um die alltäglichen Aktivitäten, wie beispielsweise Freunde und Familie zu besuchen oder den Einkauf zu tätigen, kann allerdings mit der heutigen technischen Entwicklung wettgemacht werden.

DIENSTLEISTUNGEN

Wir sind Ihr Experte für externe Logistik-Dienstleistungen.

Als Verkehrsleiter vermitteln wir Transportlizenzen und ermöglichen so den gewerblichen Transport von Personen und Gütern. Beim Transport von gefährlichen Gütern erfüllen wir als Gefahrgutbeauftragter sämtliche gesetzlichen Auflagen. Zudem bieten wir als CZV-anerkannte Weiterbildungsorganisator umfassende Schulungen für Ihre Fahrer an – entweder bei uns in Aarau oder direkt bei Ihnen vor Ort als CZV-Firmenkurs.

Der Weg zum Führerausweis

Der anfängliche Weg ist bei Personen mit oder ohne ein Handicap ähnlich. Zur Beantragung benötigt der Anwärter eine Sehtest-Bescheinigung eines Optikers und einen Nachweis über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs.

Zusätzlich ist von Personen mit einem Handicap ein spezielles Zeugnis eines Arztes beim Straßenverkehrsamt einzureichen. Aus diesem Zeugnis geht hervor, welche Einschränkungen vorliegen und ob dennoch die Eignung unter bestimmten Auflagen oder Anpassungen am Fahrzeug gegeben ist.

Nach Überprüfung der Unterlagen und bestandener theoretischer Prüfung bekommt der Fahranwärter dann vom zuständigen Straßenverkehrsamt den ersehnten Lernfahrausweis.

Anpassung des Fahrzeuges

Bevor es allerdings auf die Straße geht und die praktische Ausbildung beginnt, muss vorher abgeklärt werden, ob und wenn welche Anpassungen, beziehungsweise Umbauten am Fahrzeug stattfinden müssen. Hierzu gibt es ausgebildete Fahrlehrer mit darauf spezialisierten Fahrschulen, die alle Möglichkeiten anbieten können. Welche Umbauten erfolgen können, werden wir im zweiten Teil genauer betrachten.

Nachdem die praktische Fahrausbildung und praktische Prüfung erfolgreich durchlaufen ist, wird letztendlich vom Straßenverkehrsamt der Führerausweis mit den entsprechenden behinderungsspezifischen Auflagen ausgehändigt.

Nachträgliches Eintreten von körperlichen Einschränkungen

Auch diesen Umstand kennen wir teils leider nur zu gut. Ob am eigenen Körper oder bei Personen im Bekanntenkreis. Die Gründe für ein nachträgliches Eintreten von körperlichen Einschränkungen sind vielfältig. Oftmals treten diese beispielsweise durch einen verheerenden Unfall ein. Nicht nur, dass der Mensch nun mit der neuen Situation umzugehen lernen muss, auch die Folgen können gravierend sein. Beispielsweise kann sich die berufliche Situation einer Straßentransportfachperson schlagartig verändern. Treten nachträglich körperliche Einschränkungen ein, so darf eventuell kein Fahrzeug mehr geführt werden. Durch das zuständige Amt ist erst zu prüfen, ob die Eignung das Fahrzeug sicher zu führen (gegebenenfalls auch durch Anpassung des Fahrzeuges) noch besteht. Zu diesem Zweck wird wiederrum ein ärztliches Zeugnis gefordert. Darüber hinaus ist die praktische Fahrprüfung erneut absolviert werden.

Mit der richtigen Weiterbildung zum Traumjob

Die hier beschriebenen Informationen gelten letztendlich für die meisten Führerscheinkategorien. Ein Erwerb eines Führerausweises ist demnach nicht nur auf die Kategorie B beschränkt, sondern kann auch vielfach auf die Kategorien C1, C und D (jeweils auch mit der Anhängerkategorie) erweitert werden. So steht dem Berufswunsch Straßentransportfachperson nichts im Wege. Sobald Sie den gewünschten Ausweis besitzen, denken Sie an die jeweiligen CZV-Kurse. Hierbei helfen wir Ihnen gerne weiter, damit Sie baldmöglichst Ihren Traumjob ausführen können.

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