Mit dem externen Verkehrsleiter zur Transportlizenz

Alle Schweizer Unternehmen, die Güter oder Personen befördern, müssen über eine Transportlizenz verfügen. Das gilt in erster Linie für Betriebe, welche grenzüberschreitende Transporte durchführen. Seit dem Jahr 2004 gilt diese Lizenzpflicht auch für Unternehmen, die im Binnenverkehr tätig sind.

Auf welchen Grundlagen basiert eine Lizenz?

Als gesetzliche Grundlagen für diese Lizenz gelten das  STUG sowie die STUV. Die Lizenz wird vom Bundesamt für Verkehr ausgestellt. Unternehmen, die über keine derartige Lizenz verfügen, können über uns einen externen Verkehrsleiter bestellen. Über diesen Verkehrsleiter erwerben Sie als Transportunternehmen schliesslich eine gültige Lizenz.

Die Aufgaben des externen Verkehrsleiters

Der externen Verkehrsleitung fallen wichtige Aufgaben zu. Dazu zählen:

 

  • die Kontrolle über die Fahrzeuginstandhaltung
  • die Prüfung aller Beförderungsverträge und der dazugehörigen Vereinbarungen
  • die Ladungskontrolle
  • die Rechnungsprüfung
  • die Prüfung der Sicherheitsverfahren

Ein Verkehrsleiter leitet die Tätigkeiten eines Strassentransportunternehmens. Der Verkehrsleiter ist eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben muss und die über die notwendige fachliche Eignung verfügt.

Für die fachliche Eignung sind folgende Kenntnisse notwendig:

  • Kenntnisse der aktuellen Rechtslage im Bereich Gewerberecht, Strassenverkehrssicherheit, Steuerrecht etc.
  • kaufmännische Kenntnisse
  • Kenntnisse über technische Normen

Der Verkehrsleiter muss den Betrieb tatsächlich und dauerhaft leiten. Das Anstellungs- und Auftragsverhältnis der Verkehrsleitung sowie schriftliche Vereinbarungen zum genauen Aufgabenbereich muss der jeweilige Betrieb dem Bundesamt für Verkehr BAV bestätigen.

Über uns haben Sie die Möglichkeit, eine externe Verkehrsleitung für Ihr Unternehmen zu bestellen. Dadurch erlangen Sie eine offizielle Transportlizenz für Ihren Betrieb.

Welche Vorteile bietet der Einsatz einer externen Verkehrsleitung?

Wenn Sie über uns einen externen Verkehrsleiter bestellen, kommen Sie in den Genuss folgender Vorteile:

  • klare Kostenkontrolle
  • keine Ausbildungskosten
  • keine Vertragsmindestlaufzeiten
  • Zeitersparnis
  • keine Abtretung von Firmenanteilen
  • rechtskonforme Lösung

Unsere Gebühren für die Lizenz hängen von deren Art ab und bewegen sich zwischen 500 CHF für die Lizenzerteilung und 300 CHF für deren Erneuerung. Für eine entsprechende Ausbildung ist der Besuch eines einschlägigen Lehrgangs verbunden, der Geld kostet. Nehmen Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch, entfallen die Ausbildungskosten für einen eigenen Leiter.

Daneben gibt es bei uns keine Mindestvertragslaufzeiten. Sie können die Dauer der Dienstleistung selbst bestimmen. Durch den Einsatz einer externen Verkehrsleitung ersparen Sie sich zudem Zeit. Ausserdem ist die Inanspruchnahme der Dienstleistungen mit keiner Abtretung von Firmenanteilen verbunden. Nicht zuletzt können Sie sich auf die Umsetzung von rechtskonformen Lösungen im Bereich des Transportwesens verlassen.

DIENSTLEISTUNGEN

Wir sind Ihr Experte für externe Logistik-Dienstleistungen.

Als Verkehrsleiter vermitteln wir Transportlizenzen und ermöglichen so den gewerblichen Transport von Personen und Gütern. Beim Transport von gefährlichen Gütern erfüllen wir als Gefahrgutbeauftragter sämtliche gesetzlichen Auflagen. Zudem bieten wir als CZV-anerkannte Weiterbildungsorganisator umfassende Schulungen für Ihre Fahrer an – entweder bei uns in Aarau oder direkt bei Ihnen vor Ort als CZV-Firmenkurs.

Wann ist eine Lizenz notwendig?

Die Notwendigkeit der Erlangung einer Lizenz ist von der Art der Transporttätigkeiten abhängig. Bei Gütertransporten stellt sich die Sachlage wie folgt dar:

Holztransporte

Als Holztransport wird die Beförderung von Holz in Rohform oder von Holzprodukten verstanden. Werden diese Transporte gegen Bezahlung durchgeführt, ist jedenfalls eine Lizenz erforderlich. Ausgenommen davon sind lediglich betriebsinterne Holztransporte.

Dazu zählen Transporte, die Geräte befördern, welche schwere Lasten heben und bewegen können. Auch hier ist im Fall einer entgeltlichen Tätigkeit eine Lizenz notwendig. Transporte im werksinternen Bereich sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen.

Wer Milchsammeltransporte vom Erzeuger zu einer Verarbeitungsanlage transportiert, benötigt ebenfalls eine gültige Lizenz. Eine Befreiung von dieser Lizenzpflicht betrifft nur werksinterne Transporte.

Sie sind dann lizenzpflichtig, wenn die Fahrzeugkombination über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht beträgt und es sich um einen gewerblichen Transport handelt.

Sie sind dann lizenzpflichtig, wenn die Fahrzeugkombination über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht beträgt und es sich um einen gewerblichen Transport handelt.

Sie sind dann lizenzpflichtig, wenn die Fahrzeugkombination über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht beträgt und es sich um einen gewerblichen Transport handelt.

Sie sind dann lizenzpflichtig, wenn die Fahrzeugkombination über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht beträgt und es sich um einen gewerblichen Transport handelt.

Besondere Regelungen gibt es hingegen für Spezial- und Ausnahmetransporte. Dafür sind neben der Lizenz noch kantonale, nationale oder internationale Bewilligungen einzuholen.

Für internationale Transporte, die mit einem Fahrzeug von über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht befördert werden, ist neben der normalen Lizenz in manchen Fällen noch eine CEMT-Bewilligung Voraussetzung. Für Stückgutladungen und den Transport im Nahverkehr ist eine Lizenz nur für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen vorgesehen. Unternehmen, die Schneeräumungen durchführen und dabei Streusalz transportieren, ist keine Lizenz nötig.

Auch im Bereich der Personenbeförderung gibt es bestimmte Regelungen. Hier unterscheidet man zwischen:

  • Gelegenheitsverkehr
  • Linienbusverkehr
  • Taxi

 

Ein Car ist ein Fahrzeug, das komfortable Sitzmöglichkeiten für längere Reisen bietet. Hierfür ist eine Lizenz Voraussetzung. Linienbusse befördern regelmässig Fahrgäste in einem bestimmten geografischen Bereich. Neben der normalen Lizenz ist hier eine eigene Konzession erforderlich. Taxiunternehmen sind von der Lizenzpflicht befreit, wenn die Fahrzeuge über nicht mehr als maximal 9 Sitzplätze inklusive dem Lenkerplatz verfügen.

Gelegenheitsverkehr

Ausnahmefälle

In einigen Fällen sind Unternehmen von der Lizenzpflicht befreit. Dazu gehören:

  • Gütertransporte, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden
  • die Beförderung von Postsendungen bei öffentlichen Versorgungsdiensten
  • der Transport beschädigter oder reparaturbedürftiger Fahrzeuge
  • Transporte mit Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen
  • die Beförderung von Medikamenten und medizinischen Produkten in Notfällen

Bei der Beförderung von Personen sind folgende Tätigkeiten von der Lizenz ausgenommen:

 

  • nicht gewerbsmässig durchgeführte Personentransporte
  • Personentransporte in Fahrzeugen mit maximal 9 Sitzplätzen
  • Beförderung von eigenen Mitarbeitern eines Unternehmens
  • betriebsinterner Werkverkehr
  • Transport von Kranken, Verletzten und Menschen mit Behinderungen

Dauer und Gültigkeit einer Lizenz

Bei einer Lizenz für den Transport von Gütern oder Personen handelt es sich in der Schweiz um eine offizielle behördliche Genehmigung. Diese Erlaubnis gilt maximal fünf Jahre und kann danach erneuert werden. Für den Erhalt der Lizenz sind die Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen.

Wie läuft der Antragsprozess für eine Lizenz ab?

Um über uns eine Lizenz zu erhalten, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Ihr Unternehmenssitz muss sich jedenfalls in der Schweiz befinden. Darüber hinaus ist ein Bonitätsnachweis einzureichen. Dieser Nachweis bescheinigt die finanzielle Eignung Ihres Betriebes als Transportunternehmen. Als finanziell geeignet gilt Ihr Unternehmen, wenn das Eigenkapital mindestens 11.000 CHF für das erste Fahrzeug und 6.000 CHF für jedes weitere Fahrzeug beträgt. Die Beantragung der offiziellen Lizenz erfolgt über das BAV und alle Unterlagen werden dafür schriftlich eingereicht. Der gesamte Prozess für die Lizenzierung beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Falls Ihr Unternehmen mehrere Lizenzen für verschiedene Transporttätigkeiten braucht, ist auch das möglich.

Wenn Sie eine externe Verkehrsleitung in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich am besten gleich über das Kontaktformular für die Transportlizenz an uns!.

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