Nun kann es durchaus vorkommen, dass gerade bei der Gründung eines Transportunternehmens solche fachspezifischen Personen fehlen. Allerdings gibt es auch hierfür eine Möglichkeit, die fachliche Eignung zu erlangen, selbst wenn die bereits genannten Dokumente nicht vorliegen. Der Nachweis der fachlichen Eignung kann durch eine Prüfung erbracht werden, die gemeinsam von der ASTAG, dem Verband öffentlicher Verkehr und den Routiers Suisses durchgeführt wird.
Um welche konkreten Voraussetzungen es sich für die Zulassung zur Prüfung handelt und welche Befreiungen eventuell möglich sind, werden wir in einem der nächsten Beiträge ausführlicher darstellen.