ADR 1.3 Unterweisung

Wer, wie oft und was sie kostet

Ein Lagermitarbeiter klebt ein Gefahrgut-Etikett auf einen Karton. Er meint es zwar gut. Doch ohne die richtige Unterweisung wird aus dieser Geste ein Risiko — für ihn und für den ganzen Betrieb.

Die ADR 1.3 Unterweisung ist die gesetzliche Basisschulung für alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind — also verpacken, verladen, versenden, befüllen, entladen oder befördern. In der Schweiz gilt sie über die SDR (SR 741.621), die das ADR national verbindlich macht. Eine Auffrischung ist zudem regelmässig nötig, üblich sind zwei Jahre.

Kurz gesagt: Fast jeder, der im Betrieb mit Gefahrgut in Berührung kommt, ist betroffen. Dieser Beitrag zeigt, wer genau, wie oft und zu welchen Kosten.

  • Die ADR 1.3 Unterweisung ist Pflicht für alle beteiligten Personen — nicht nur für Fahrer.
  • Rechtsgrundlage in der Schweiz: SDR (SR 741.621) plus ADR Kapitel 1.3.
  • Betroffen sind Absender, Verpacker, Verlader, Befüller, Beförderer und Entlader.
  • Eine Auffrischung folgt regelmässig — praxisüblich alle zwei Jahre.
  • Der Arbeitgeber muss die Unterweisung dokumentieren und den Nachweis aufbewahren.

Was ist die ADR 1.3 Unterweisung?

Die ADR 1.3 Unterweisung ist die grundlegende Gefahrgut-Schulung nach Kapitel 1.3 des ADR-Abkommens. Sie sorgt somit dafür, dass Mitarbeitende ihre Aufgaben im Umgang mit gefährlichen Gütern kennen und korrekt umsetzen.

Das ADR ist dabei das internationale Abkommen für den Strassentransport gefährlicher Güter. In der Schweiz wird es über die SDR (SR 741.621) verbindlich — auch im reinen Inlandverkehr. Damit gilt Kapitel 1.3 für Schweizer Betriebe unmittelbar.

Wichtig zur Abgrenzung: Die 1.3 Unterweisung ist nicht der ADR-Führerschein. Den braucht hingegen nur, wer Gefahrgut über den Freigrenzen fährt. Die 1.3 Unterweisung dagegen betrifft alle weiteren beteiligten Personen im Betrieb.

Wer braucht die ADR 1.3 Unterweisung?

Die Pflicht trifft allerdings weit mehr Personen, als viele denken. Betroffen ist nämlich jede Person, die an der Beförderungskette mitwirkt — vom Versand bis zur Entladung.

Rolle Typische Tätigkeit Unterweisung nötig?
Absender Gefahrgut deklarieren, Papiere erstellen Ja
Verpacker Gefahrgut verpacken, kennzeichnen Ja
Verlader Versandstücke aufladen, sichern Ja
Befüller Tanks oder Container befüllen Ja
Beförderer Gefahrgut transportieren Ja
Entlader Gefahrgut abladen, auspacken Ja

Ebenso fällt das Büropersonal darunter, wenn es Beförderungspapiere ausstellt oder die Disposition macht. Die Faustregel lautet: Wer mit Gefahrgut oder dessen Dokumenten arbeitet, braucht die Unterweisung.

Ein Detail wird oft übersehen: Die Unterweisung muss zur konkreten Aufgabe passen. Ein Verpacker braucht beispielsweise andere Inhalte als ein Disponent.

Wie oft ist eine Auffrischung nötig?

Das ADR verlangt zudem, dass die Unterweisung in regelmässigen Abständen durch Auffrischungskurse ergänzt wird. So bleiben die Kenntnisse dadurch aktuell, wenn sich Vorschriften ändern.

Ein festes Intervall nennt das ADR jedoch nicht direkt für alle beteiligten Personen. In der Praxis hat sich jedoch ein Zwei-Jahres-Rhythmus etabliert. Der Grund ist einfach: Das ADR wird alle zwei Jahre überarbeitet.

Deshalb ist eine Auffrischung alle zwei Jahre die sichere Wahl. So bleibt der Betrieb auf dem aktuellen Stand — und bei Kontrollen lückenlos nachweisfähig.

Neue Mitarbeitende müssen ausserdem unterwiesen werden, bevor sie eine gefahrgutrelevante Aufgabe übernehmen. Eine spätere Nachschulung reicht folglich nicht.

Was kostet die ADR 1.3 Unterweisung?

Die Kosten hängen vor allem vom Format ab. Präsenzseminare kosten pro Person zum Beispiel oft mehrere Hundert Franken — plus Reisezeit und Arbeitsausfall.

Ein E-Learning ist dagegen deutlich günstiger und flexibler. Die Mitarbeitenden lernen dabei ortsunabhängig und in ihrem Tempo. Der Betrieb spart dadurch Reisekosten und Ausfallzeit.

Das ADR 1.3 E-Learning von SBTL kostet CHF 89 pro Person. Es führt zudem durch alle Pflichtinhalte, schliesst mit einer Prüfung ab und stellt bei Bestehen ein Zertifikat aus. Damit hat der Betrieb sofort einen sauberen Nachweis in der Hand.

Der grosse Vorteil: Sie unterweisen ein ganzes Team, ohne den Betrieb lahmzulegen.

Wer trägt die Verantwortung — und wie wird dokumentiert?

Verantwortlich für die Unterweisung ist zunächst der Arbeitgeber. Er muss folglich sicherstellen, dass alle beteiligten Personen geschult sind, bevor sie ihre Aufgabe ausüben.

Zentral ist dabei die Dokumentation. Nach ADR 1.3.3 muss der Arbeitgeber zudem den Nachweis über die erhaltene Unterweisung aufbewahren. Er legt ihn den Behörden anschliessend auf Verlangen vor.

Ein sauberes Zertifikat mit Datum, Name und Inhalt erfüllt somit diese Pflicht. Bei einem E-Learning entsteht dieser Nachweis dadurch automatisch — ohne zusätzlichen Papierkram im Betrieb.

Das schützt doppelt: Es erfüllt die Vorschrift und entlastet die Geschäftsleitung im Ernstfall.

Häufige Fehler aus der Praxis

Bei Audits und Standortbeurteilungen sehen wir immer wieder dieselben Lücken:

  1. Nur die Fahrer geschult — der Rest des Teams wird vergessen.
  2. Abgelaufene Unterweisungen ohne Auffrischung nach zwei Jahren.
  3. Kein Nachweis — die Schulung fand statt, aber niemand hat sie dokumentiert.
  4. Neues Personal ungeschult eingesetzt, bevor die Unterweisung erfolgte.
  5. Generische Schulung ohne Bezug zur konkreten Tätigkeit.

Das Problem? Jede dieser Lücken fällt bei einer Kontrolle nämlich sofort auf. Ein strukturiertes E-Learning mit automatischem Nachweis schliesst deshalb sie alle auf einmal.

Die ADR 1.3 Unterweisung ist keine Formalie für wenige, sondern eine Pflicht für fast jeden mit Gefahrgutbezug. Wer sie ignoriert, riskiert folglich Beanstandungen und Haftung. Ein E-Learning macht die Umsetzung daher günstig, schnell und lückenlos dokumentiert. So ist Ihr ganzes Team rechtssicher unterwiesen — ohne Betriebsunterbruch.

Ist Ihr Team richtig unterwiesen? Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden ortsunabhängig — inklusive Zertifikat als Nachweis. → ADR 1.3 E-Learning buchen (CHF 89)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier deshalb die meistgestellten Fragen zu diesem Thema.

Wer muss die ADR 1.3 Unterweisung absolvieren?

Alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Dazu zählen Absender, Verpacker, Verlader, Befüller, Beförderer und Entlader. Auch Büropersonal, das Beförderungspapiere erstellt oder die Disposition macht, ist betroffen. Die Faustregel: Wer mit Gefahrgut oder dessen Dokumenten arbeitet, braucht die Unterweisung. Sie ist nicht auf Fahrer beschränkt und muss zur konkreten Aufgabe der Person passen.

Wie oft muss die ADR 1.3 Unterweisung aufgefrischt werden?

Das ADR verlangt regelmässige Auffrischungen, nennt aber kein festes Intervall für alle beteiligten Personen. In der Praxis gilt ein Zwei-Jahres-Rhythmus als sicher. Der Grund liegt in den Vorschriften selbst: Das ADR wird alle zwei Jahre überarbeitet. Wer alle zwei Jahre auffrischt, bleibt auf dem aktuellen Stand und bei Kontrollen nachweisfähig. Neue Mitarbeitende müssen unterwiesen werden, bevor sie eine gefahrgutrelevante Aufgabe übernehmen.

Ist die ADR 1.3 Unterweisung dasselbe wie der ADR-Führerschein?

Nein. Der ADR-Führerschein (die ADR-Bescheinigung) ist nur nötig, wer Gefahrgut über den Freigrenzen befördert. Die ADR 1.3 Unterweisung dagegen betrifft alle weiteren beteiligten Personen im Betrieb — vom Verpacker bis zum Disponenten. Beide Schulungen ergänzen sich, richten sich aber an unterschiedliche Rollen. Die 1.3 Unterweisung ist die breitere Basisschulung für das ganze gefahrgutrelevante Team.

Was kostet die ADR 1.3 Unterweisung in der Schweiz?

Das hängt vom Format ab. Präsenzseminare kosten pro Person oft mehrere Hundert Franken, dazu kommen Reisezeit und Arbeitsausfall. Ein E-Learning ist günstiger und flexibler. Das ADR 1.3 E-Learning von SBTL kostet CHF 89 pro Person. Es umfasst alle Pflichtinhalte, eine Abschlussprüfung und ein Zertifikat als Nachweis. So schulen Betriebe ein ganzes Team, ohne den Betrieb zu unterbrechen.

Wer ist für die Unterweisung verantwortlich?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass alle beteiligten Personen unterwiesen sind, bevor sie ihre Aufgabe ausüben. Zusätzlich muss er den Nachweis über die Unterweisung nach ADR 1.3.3 aufbewahren und den Behörden auf Verlangen vorlegen. Ein Zertifikat mit Datum, Name und Inhalt erfüllt diese Pflicht. Bei einem E-Learning entsteht dieser Nachweis automatisch, was die Geschäftsleitung entlastet.

Gilt die ADR 1.3 Unterweisung auch im Schweizer Inlandverkehr?

Ja. Die Schweiz macht das ADR über die SDR (SR 741.621) national verbindlich — auch im reinen Inlandverkehr auf der Strasse. Damit gilt Kapitel 1.3 des ADR unmittelbar für Schweizer Betriebe. Es reicht also nicht, die Regeln nur bei grenzüberschreitenden Transporten zu beachten. Wer im Inland Gefahrgut über den Freigrenzen bewegt, muss die beteiligten Personen ebenso unterweisen wie im internationalen Verkehr.

SBTL.ch Fachteam, Gefahrgutbeauftragter ADR bei SBTL.ch GmbH. Betreut Schweizer Betriebe bei Schulungen, Audits und Jahresberichten. — SBTL.ch GmbH

Zuletzt aktualisiert: 05.07.2026 · Quellen: ADR Kapitel 1.3, SDR (SR 741.621), ASTRA · Review-Termin: +6 Monate

Gefahrgut-Schulung, die rechtssicher dokumentiert ist

Die ADR-1.3-Unterweisung von SBTL.ch — online, mit Zertifikat und für alle Funktionen im Betrieb.

ADR 1.3 Schulung ansehen

Gefahrgut im Betrieb — Unterweisung nach ADR 1.3

Wer Gefahrgut verpackt, verlädt, versendet oder befördert, braucht folglich eine dokumentierte Unterweisung. Unsere ADR-1.3-Schulung deckt alle acht Funktionen ab und ist online absolvierbar.

ADR 1.3 Komplett-Schulung ansehen

Das sollten Sie wissen

Ausgewählte Beiträge mit praktischem Wissen, wichtigen Hintergründen und Themen, die im Berufsalltag schnell übersehen werden.

Entdecken Sie weitere spannende Artikel

Bleiben Sie informiert und entdecken Sie zudem weitere interessante Beiträge zu aktuellen Themen und Trends in der Transport- und Logistikwelt. Stöbern Sie durch unsere Artikel und erweitern Sie dabei Ihr Wissen mit wertvollen Einblicken und praktischen Tipps von unseren Experten