Ob Farbe, Batterie oder Gasflasche — fast jeder Betrieb bewegt irgendwann Gefahrgut, ohne es zu merken. Die richtige Klasse entscheidet deshalb, wie transportiert, verpackt und gekennzeichnet wird.
Das ADR teilt gefährliche Güter in neun Klassen ein — von Klasse 1 (explosive Stoffe) bis Klasse 9 (verschiedene gefährliche Stoffe). Die Klasse richtet sich dabei nach der Hauptgefahr eines Stoffes und bestimmt Verpackung, Kennzeichnung mit Gefahrzetteln und Beförderungsvorschriften. Einige Klassen sind zudem in Unterklassen gegliedert.
Kurz gesagt: Die Klasse ist der Ausgangspunkt für alles Weitere. Wer sie kennt, versteht folglich die Vorschriften dahinter.
ADR-Klassen sind die Einteilung gefährlicher Güter nach ihrer Hauptgefahr. Die Grundlage steht dafür im ADR, Teil 2. Jeder Stoff wird dabei einer Klasse zugeordnet — das entscheidet über UN-Nummer, Verpackungsgruppe, Kennzeichnung und Transportbedingungen.
Die Zuordnung ist allerdings keine Geschmacksfrage. Sie ergibt sich aus den Stoffeigenschaften und steht in der Regel im Sicherheitsdatenblatt (SDB), Abschnitt 14. Dadurch lässt sich jedes Produkt eindeutig einordnen.
Hier deshalb die vollständige Übersicht mit Beispielen.
| Klasse | Gefahr | Beispiele |
|---|---|---|
| 1 | Explosive Stoffe und Gegenstände | Feuerwerk, Munition, Sprengstoff |
| 2 | Gase | Propan, Sauerstoff, Spraydosen |
| 3 | Entzündbare flüssige Stoffe | Benzin, Farben, Lösungsmittel, Alkohol |
| 4 | Entzündbare feste Stoffe (4.1 / 4.2 / 4.3) | Streichhölzer, weisser Phosphor, Natrium |
| 5 | Entzündend (oxidierend) wirkend (5.1 / 5.2) | Düngemittel, Wasserstoffperoxid |
| 6 | Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe (6.1 / 6.2) | Pestizide, Diagnostikproben |
| 7 | Radioaktive Stoffe | Medizinische Isotope, Messgeräte |
| 8 | Ätzende Stoffe | Säuren, Laugen, Batteriesäure |
| 9 | Verschiedene gefährliche Stoffe | Lithiumbatterien, Trockeneis, Asbest |
Fünf Klassen sind feiner unterteilt, weil die Gefahrenart variiert.
Dadurch passen Verpackung und Kennzeichnung exakt zur konkreten Gefahr.
Jede Klasse hat einen eigenen Gefahrzettel — eine auf der Spitze stehende Raute mit Symbol, Farbe und Klassennummer. Die Farbe signalisiert die Gefahr: Rot für entzündbar, Grün für nicht entzündbare Gase, Gelb für oxidierend, Weiss für giftig.
Am Fahrzeug kommen ausserdem orangefarbene Warntafeln zum Einsatz, teils mit Nummern zur Gefahr und zum Stoff. So erkennt die Einsatzkraft dadurch im Ernstfall sofort, worum es geht.
Aus unseren Standortbeurteilungen kennen wir die typischen Stolperfallen:
Das Problem? Jede dieser Fehleinstufungen führt folglich zu falscher Verpackung und Kennzeichnung — und damit zu Beanstandungen bei Kontrollen.
Die neun ADR-Klassen sind somit das Grundgerüst des Gefahrguttransports. Wer die Hauptgefahr richtig erkennt, verpackt und kennzeichnet folglich korrekt — und vermeidet teure Fehler. Die Basis dafür lernen alle beteiligten Mitarbeitenden in der ADR-1.3-Unterweisung.
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Die meistgestellten Fragen zu diesem Thema.
Neun. Sie reichen von Klasse 1 (explosive Stoffe) bis Klasse 9 (verschiedene gefährliche Stoffe). Mehrere Klassen sind zudem in Unterklassen gegliedert, etwa Klasse 4 in 4.1, 4.2 und 4.3. Die Klasse richtet sich dabei immer nach der Hauptgefahr des Stoffes.
Klasse 3 umfasst zunächst entzündbare flüssige Stoffe. Dazu zählen Benzin, viele Farben und Lacke, Lösungsmittel und Alkohol. Erkennbar sind sie dabei am roten Gefahrzettel mit Flammensymbol. Sie gehören zudem zu den häufigsten Gefahrgütern im Alltag von Gewerbebetrieben.
Lithiumbatterien fallen dagegen unter Klasse 9. Sie gelten als verschiedene gefährliche Stoffe und unterliegen eigenen, teils strengen Vorschriften — abhängig von Typ, Leistung und Verpackung. Gerade beim Versand werden sie allerdings oft unterschätzt.
Die Einstufung steht dagegen im Sicherheitsdatenblatt (SDB), Abschnitt 14. Dort finden Sie UN-Nummer, Klasse und Verpackungsgruppe. Liegt kein SDB vor, hilft der Lieferant oder eine Gefahrgut-Fachperson weiter.
Ein Gefahrzettel ist die auf der Spitze stehende Raute mit Symbol, Farbe und Klassennummer. Er kennzeichnet dabei Versandstücke und signalisiert die Gefahr auf einen Blick. Am Fahrzeug ergänzen zudem orangefarbene Warntafeln die Kennzeichnung.
Alle Personen mit Gefahrgutbezug brauchen eine Unterweisung nach ADR 1.3 — unabhängig von der Klasse. Sie vermittelt dabei die Grundlagen für den sicheren Umgang. Für bestimmte Aufgaben oder Mengen kommen ausserdem weitere Anforderungen hinzu.
SBTL.ch Fachteam, Gefahrgutbeauftragter ADR bei SBTL.ch GmbH. — SBTL.ch GmbH
Zuletzt aktualisiert: 05.07.2026 · Quellen: ADR Teil 2.2 · Review-Termin: +6 Monate
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