ADR-Klassen erklärt

Alle 9 Gefahrgutklassen

Ob Farbe, Batterie oder Gasflasche — fast jeder Betrieb bewegt irgendwann Gefahrgut, ohne es zu merken. Die richtige Klasse entscheidet deshalb, wie transportiert, verpackt und gekennzeichnet wird.

Das ADR teilt gefährliche Güter in neun Klassen ein — von Klasse 1 (explosive Stoffe) bis Klasse 9 (verschiedene gefährliche Stoffe). Die Klasse richtet sich dabei nach der Hauptgefahr eines Stoffes und bestimmt Verpackung, Kennzeichnung mit Gefahrzetteln und Beförderungsvorschriften. Einige Klassen sind zudem in Unterklassen gegliedert.

Kurz gesagt: Die Klasse ist der Ausgangspunkt für alles Weitere. Wer sie kennt, versteht folglich die Vorschriften dahinter.

  • Neun Gefahrgutklassen nach ADR, gegliedert nach Hauptgefahr.
  • Klassen 1, 2, 4, 5 und 6 haben Unterklassen (z. B. 5.1 / 5.2).
  • Jede Klasse hat ausserdem einen eigenen Gefahrzettel (Rautenform).
  • Die Einstufung liefert dabei das Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 14).
  • Eine falsche Einstufung ist dagegen einer der häufigsten Kontrollmängel.

Was sind ADR-Klassen?

ADR-Klassen sind die Einteilung gefährlicher Güter nach ihrer Hauptgefahr. Die Grundlage steht dafür im ADR, Teil 2. Jeder Stoff wird dabei einer Klasse zugeordnet — das entscheidet über UN-Nummer, Verpackungsgruppe, Kennzeichnung und Transportbedingungen.

Die Zuordnung ist allerdings keine Geschmacksfrage. Sie ergibt sich aus den Stoffeigenschaften und steht in der Regel im Sicherheitsdatenblatt (SDB), Abschnitt 14. Dadurch lässt sich jedes Produkt eindeutig einordnen.

Welche 9 Gefahrgutklassen gibt es?

Hier deshalb die vollständige Übersicht mit Beispielen.

Klasse Gefahr Beispiele
1 Explosive Stoffe und Gegenstände Feuerwerk, Munition, Sprengstoff
2 Gase Propan, Sauerstoff, Spraydosen
3 Entzündbare flüssige Stoffe Benzin, Farben, Lösungsmittel, Alkohol
4 Entzündbare feste Stoffe (4.1 / 4.2 / 4.3) Streichhölzer, weisser Phosphor, Natrium
5 Entzündend (oxidierend) wirkend (5.1 / 5.2) Düngemittel, Wasserstoffperoxid
6 Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe (6.1 / 6.2) Pestizide, Diagnostikproben
7 Radioaktive Stoffe Medizinische Isotope, Messgeräte
8 Ätzende Stoffe Säuren, Laugen, Batteriesäure
9 Verschiedene gefährliche Stoffe Lithiumbatterien, Trockeneis, Asbest

Was bedeuten die Unterklassen?

Fünf Klassen sind feiner unterteilt, weil die Gefahrenart variiert.

  • Klasse 1: Unterklassen 1.1–1.6 nach Explosionsgefahr.
  • Klasse 4: 4.1 entzündbare feste Stoffe · 4.2 selbstentzündliche Stoffe · 4.3 Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase bilden.
  • Klasse 5: 5.1 entzündend (oxidierend) wirkend · 5.2 organische Peroxide.
  • Klasse 6: 6.1 giftige Stoffe · 6.2 ansteckungsgefährliche Stoffe.
  • Klasse 2: unterteilt nach Eigenschaft (verdichtet, verflüssigt, entzündbar, giftig).

Dadurch passen Verpackung und Kennzeichnung exakt zur konkreten Gefahr.

Wie werden die Klassen gekennzeichnet?

Jede Klasse hat einen eigenen Gefahrzettel — eine auf der Spitze stehende Raute mit Symbol, Farbe und Klassennummer. Die Farbe signalisiert die Gefahr: Rot für entzündbar, Grün für nicht entzündbare Gase, Gelb für oxidierend, Weiss für giftig.

Am Fahrzeug kommen ausserdem orangefarbene Warntafeln zum Einsatz, teils mit Nummern zur Gefahr und zum Stoff. So erkennt die Einsatzkraft dadurch im Ernstfall sofort, worum es geht.

Häufige Fehler bei der Einstufung

Aus unseren Standortbeurteilungen kennen wir die typischen Stolperfallen:

  1. Lithiumbatterien unterschätzt — sie fallen unter Klasse 9 und haben eigene Vorschriften.
  2. Spraydosen übersehen — Aerosole sind Klasse 2, auch in kleinen Mengen.
  3. Reinigungsmittel falsch eingestuft — viele sind ätzend (Klasse 8).
  4. SDB nicht geprüft — Abschnitt 14 wird oft ignoriert.

Das Problem? Jede dieser Fehleinstufungen führt folglich zu falscher Verpackung und Kennzeichnung — und damit zu Beanstandungen bei Kontrollen.

Die neun ADR-Klassen sind somit das Grundgerüst des Gefahrguttransports. Wer die Hauptgefahr richtig erkennt, verpackt und kennzeichnet folglich korrekt — und vermeidet teure Fehler. Die Basis dafür lernen alle beteiligten Mitarbeitenden in der ADR-1.3-Unterweisung.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die meistgestellten Fragen zu diesem Thema.

Wie viele Gefahrgutklassen gibt es?

Neun. Sie reichen von Klasse 1 (explosive Stoffe) bis Klasse 9 (verschiedene gefährliche Stoffe). Mehrere Klassen sind zudem in Unterklassen gegliedert, etwa Klasse 4 in 4.1, 4.2 und 4.3. Die Klasse richtet sich dabei immer nach der Hauptgefahr des Stoffes.

Was ist ADR-Klasse 3?

Klasse 3 umfasst zunächst entzündbare flüssige Stoffe. Dazu zählen Benzin, viele Farben und Lacke, Lösungsmittel und Alkohol. Erkennbar sind sie dabei am roten Gefahrzettel mit Flammensymbol. Sie gehören zudem zu den häufigsten Gefahrgütern im Alltag von Gewerbebetrieben.

Zu welcher Klasse gehören Lithiumbatterien?

Lithiumbatterien fallen dagegen unter Klasse 9. Sie gelten als verschiedene gefährliche Stoffe und unterliegen eigenen, teils strengen Vorschriften — abhängig von Typ, Leistung und Verpackung. Gerade beim Versand werden sie allerdings oft unterschätzt.

Woher weiss ich, welche Klasse mein Produkt hat?

Die Einstufung steht dagegen im Sicherheitsdatenblatt (SDB), Abschnitt 14. Dort finden Sie UN-Nummer, Klasse und Verpackungsgruppe. Liegt kein SDB vor, hilft der Lieferant oder eine Gefahrgut-Fachperson weiter.

Was ist ein Gefahrzettel?

Ein Gefahrzettel ist die auf der Spitze stehende Raute mit Symbol, Farbe und Klassennummer. Er kennzeichnet dabei Versandstücke und signalisiert die Gefahr auf einen Blick. Am Fahrzeug ergänzen zudem orangefarbene Warntafeln die Kennzeichnung.

Brauche ich für jede Klasse eine Schulung?

Alle Personen mit Gefahrgutbezug brauchen eine Unterweisung nach ADR 1.3 — unabhängig von der Klasse. Sie vermittelt dabei die Grundlagen für den sicheren Umgang. Für bestimmte Aufgaben oder Mengen kommen ausserdem weitere Anforderungen hinzu.

SBTL.ch Fachteam, Gefahrgutbeauftragter ADR bei SBTL.ch GmbH. — SBTL.ch GmbH

Zuletzt aktualisiert: 05.07.2026 · Quellen: ADR Teil 2.2 · Review-Termin: +6 Monate

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