Unterweisung Arbeitssicherheit im Transportbetrieb

Wer im Betrieb unterweisen muss, wann es fällig ist und was davon online geht

Montagmorgen im Lager. Der neue Mitarbeiter steht pünktlich bereit, die Touren drängen, und der Stapler steht schon vor der Rampe. Wer ihm jetzt nur kurz die Schlüssel in die Hand drückt, spart zehn Minuten. Gleichzeitig verletzt der Betrieb eine klare gesetzliche Pflicht.

Die Unterweisung Arbeitssicherheit ist im Transportbetrieb kein freiwilliges Extra. Sie steht in der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV). Dieser Beitrag zeigt, wer unterweisen muss, wann die Unterweisung fällig ist und welcher Teil sich als E-Learning erledigen lässt.

Die Unterweisung Arbeitssicherheit ist Sache des Arbeitgebers

Das Unfallversicherungsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Berufsunfällen vorzubeugen. Er trifft alle Massnahmen, die nach der Erfahrung nötig und nach dem Stand der Technik anwendbar sind (UVG Art. 82). Dazu gehört auch die Information der Mitarbeitenden.

Die VUV wird in Art. 6 konkret. Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle im Betrieb beschäftigten Personen über die Gefahren ihrer Tätigkeit informiert und angeleitet werden. Das gilt ausdrücklich auch für Leute eines anderen Betriebs, die bei Ihnen arbeiten, also etwa für Temporärkräfte.

  • Die Unterweisung findet während der Arbeitszeit statt (VUV Art. 6 Abs. 4).
  • Sie darf nicht zulasten der Mitarbeitenden gehen, Kosten trägt also der Betrieb.
  • Der Arbeitgeber sorgt zudem dafür, dass die Massnahmen im Alltag eingehalten werden (Art. 6 Abs. 3).

Umgekehrt haben auch die Mitarbeitenden Pflichten. Sie unterstützen den Arbeitgeber und benützen die persönliche Schutzausrüstung (UVG Art. 82 Abs. 3). Eine gute Unterweisung erklärt deshalb nicht nur Regeln, sondern auch, warum sie gelten.

Wann die Unterweisung fällig ist

Die VUV nennt drei Anlässe. Ein festes Intervall wie «einmal pro Jahr» schreibt sie dagegen nicht vor. Massgebend sind die Gefährdung und der konkrete Anlass.

Beim Stellenantritt

Neue Mitarbeitende werden vor dem ersten Einsatz unterwiesen. Das betrifft Festangestellte genauso wie Aushilfen, Lernende und Temporäre.

Bei jeder wesentlichen Änderung

Ändern sich die Arbeitsbedingungen, ist eine neue Unterweisung fällig. Typische Beispiele sind ein neues Fahrzeug, ein anderes Lager, ein neuer Kunde mit eigener Rampe oder eine neue Tätigkeit.

Nötigenfalls wiederholen

Schliesslich verlangt Art. 6 eine Wiederholung, wenn sie nötig ist. Das ist etwa nach einem Unfall oder Beinaheunfall der Fall. Ebenso, wenn Sie im Alltag sehen, dass Regeln nicht mehr eingehalten werden.

Anlass Beispiel im Transportbetrieb Was zu tun ist
Stellenantritt Neuer Chauffeur, Temporärkraft im Lager Unterweisung vor dem ersten Einsatz
Neue Tätigkeit Mitarbeiterin soll künftig Stapler fahren Ausbildung oder Instruktion für das Gerät, danach Einsatz
Neues Arbeitsmittel Neuer Lastwagen mit Ladebordwand Einweisung am Fahrzeug, dokumentiert
Neuer Arbeitsort Regelmässige Anlieferung bei einem neuen Kunden Gefahren vor Ort klären und weitergeben
Ereignis Beinaheunfall beim Entladen Ursache besprechen, Unterweisung auffrischen

Kein festes Intervall. Für die allgemeine Unterweisung gibt es keine gesetzliche Frist wie «jährlich». Viele Betriebe frischen trotzdem regelmässig auf, weil sich Abläufe ändern und Routine Gefahren verdeckt.

Was online geht und was vor Ort sein muss

Theoretische Inhalte lassen sich gut als E-Learning vermitteln. Die Mitarbeitenden lernen im eigenen Tempo, und der Abschluss ist automatisch dokumentiert. Das spart Zeit, wenn Leute im Schichtbetrieb oder auf Tour sind.

Bei gefährlichen Tätigkeiten reicht Theorie allein jedoch nicht. Arbeiten mit besonderen Gefahren darf der Arbeitgeber nur Personen übertragen, die dafür ausgebildet sind (VUV Art. 8). Dazu gehört ein praktischer Teil am Gerät oder am Arbeitsplatz.

Ein gutes Beispiel sind Flurförderzeuge. Die EKAS-Richtlinie 6518 unterscheidet zwei Kategorien. Mitgängergeräte und Hubwagen der Kategorie S dürfen nach einer dokumentierten Instruktion bedient werden. Stapler mit Fahrersitz und Hubfunktion gehören dagegen zur Kategorie R und brauchen eine Ausbildung. Details dazu stehen im Beitrag zur Unterweisung für Flurförderfahrzeuge.

Thema Online möglich Praxis vor Ort nötig
Gefahren im Betrieb, Verhalten im Notfall Ja, als Grundlage Rundgang mit Fluchtwegen und Sammelplatz
Heben und Tragen, Schutzausrüstung Ja Kurz zeigen, was im Betrieb vorhanden ist
Mitgängergeräte und Hubwagen (Kategorie S) Theorie ja Instruktion am Gerät, dokumentiert
Stapler mit Fahrersitz (Kategorie R) Nur ergänzend Ausbildung mit Praxis und Prüfung
Ladebordwand, Be- und Entladen Theorie ja Einweisung am eigenen Fahrzeug

Arbeitssicherheit und ADR 1.3 an einem Tag

Im Kurstag «Unterweisung nach ADR 1.3 und SUVA-Arbeitssicherheit» in Aarau erhalten Ihre Leute beide Nachweise. Der Kurs zählt zugleich als CZV-Kurstag.

Kurstag ansehen

So läuft eine gute Unterweisung ab

Eine Unterweisung wirkt, wenn sie konkret ist. Allgemeine Folien über Sicherheit bleiben selten hängen, Beispiele aus dem eigenen Lager dagegen schon. Bewährt hat sich folgender Ablauf.

  • Gefahren am Arbeitsplatz zeigen, am besten direkt vor Ort
  • Regeln und Schutzausrüstung erklären und begründen
  • Die Person die Tätigkeit unter Anleitung selbst ausführen lassen
  • Fragen klären und die Unterweisung anschliessend festhalten

Die Unterweisung sauber dokumentieren

Eine Unterweisung, die nirgends festgehalten ist, lässt sich im Ernstfall kaum belegen. Halten Sie deshalb fest, wer wann von wem worüber unterwiesen wurde. Eine einfache Liste genügt, solange sie vollständig und auffindbar ist.

  • Datum und Dauer der Unterweisung
  • Name der unterwiesenen Person und der Person, die unterwiesen hat
  • Thema, Gerät oder Arbeitsplatz
  • Unterlagen oder E-Learning, das verwendet wurde

Beim E-Learning liefert der Abschlussnachweis einen Teil dieser Angaben gleich mit. Der praktische Teil vor Ort muss allerdings separat festgehalten werden.

Typische Lücken in Transport- und Logistikbetrieben

In der Praxis fehlt die Unterweisung selten ganz. Häufiger hat sie Lücken, die erst nach einem Ereignis auffallen.

Temporärkräfte in der Hochsaison

Gerade in der Hochsaison vor Weihnachten kommen kurzfristig Aushilfen dazu. Sie fallen ausdrücklich unter VUV Art. 6, auch wenn sie bei einem Personalverleiher angestellt sind.

Chauffeure beim Kunden

Fahrerinnen und Fahrer arbeiten oft auf fremdem Gelände. Arbeiten Leute mehrerer Betriebe am selben Ort, müssen sich die Arbeitgeber absprechen und gegenseitig über Gefahren informieren (VUV Art. 9).

Branchenlösung statt Unterweisung

Eine Branchenlösung hilft bei der Organisation der Arbeitssicherheit. Die betriebsspezifische Unterweisung ersetzt sie jedoch nicht. Ihre Rampe, Ihre Fahrzeuge und Ihre Abläufe kennt nur Ihr Betrieb.

Wer im Transportbetrieb unterweist

Verantwortlich bleibt immer der Arbeitgeber. Die Durchführung kann er jedoch übertragen, etwa an Vorgesetzte, an eine Sicherheitsfachperson oder an einen externen Anbieter. Wichtig ist, dass die Person das Thema kennt und die Unterweisung dokumentiert.

Die SBTL.ch GmbH in Aarau schult Transport-, Logistik- und Lagerbetriebe zur Arbeitssicherheit. Das Angebot reicht vom Kurstag bis zur Online-Unterweisung. Wer zusätzlich mit Gefahrgut arbeitet, braucht ausserdem die Unterweisung nach ADR 1.3.

Angebot Form Preis
Kurstag «Arbeitssicherheit» Präsenz in Aarau, 1 Tag, als CZV-Kurstag anerkannt CHF 230
Unterweisung nach ADR 1.3 und SUVA-Arbeitssicherheit Präsenz in Aarau, 1 Tag, CZV-Kurstag und ADR-1.3-Nachweis CHF 230
Online-Unterweisung Flurfördergeräte Schweiz E-Learning, rund 1,5 Stunden, mit Nachweis CHF 70
CZV-Firmenkurs Arbeitssicherheit Im eigenen Betrieb, auf Ihre Abläufe zugeschnitten ab CHF 2'200

Die Online-Unterweisung deckt die Theorie für Geräte der Kategorie S ab. Die Ausbildung für Stapler der Kategorie R ersetzt sie nicht, und die Einweisung am eigenen Gerät bleibt Sache des Betriebs.

Fazit

Die Unterweisung Arbeitssicherheit gehört zum Stellenantritt wie der Arbeitsvertrag. Danach wird sie bei jeder wesentlichen Änderung fällig und bei Bedarf wiederholt. Theorie darf online laufen, gefährliche Tätigkeiten brauchen dagegen Praxis vor Ort. Wer alles sauber festhält, schützt seine Leute und kann im Ernstfall belegen, was getan wurde.

Häufige Fragen

Die meistgestellten Fragen zu diesem Thema.

Wie oft muss eine Unterweisung Arbeitssicherheit wiederholt werden?

Ein festes Intervall schreibt die VUV nicht vor. Fällig ist sie beim Stellenantritt, bei jeder wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen und immer dann, wenn eine Wiederholung nötig ist.

Darf die Unterweisung als E-Learning stattfinden?

Für die Theorie ja, sofern sie dokumentiert ist. Gefährliche Tätigkeiten wie das Fahren von Staplern mit Fahrersitz brauchen zusätzlich eine praktische Ausbildung vor Ort.

Müssen auch Temporärkräfte unterwiesen werden?

Ja. Die VUV verlangt die Unterweisung für alle im Betrieb beschäftigten Personen, ausdrücklich auch für Leute eines anderen Betriebs.

Wer bezahlt die Unterweisung?

Der Betrieb. Die Unterweisung findet während der Arbeitszeit statt und darf nicht zulasten der Mitarbeitenden gehen.

Arbeitssicherheit als Firmenkurs

Wir unterweisen Ihr Team direkt in Ihrem Betrieb, abgestimmt auf Ihre Fahrzeuge, Rampen und Abläufe. Anerkannt als CZV-Kurstag, ab CHF 2'200.

Firmenkurs ansehen

Das sollten Sie wissen

Ausgewählte Beiträge mit praktischem Wissen, wichtigen Hintergründen und Themen, die im Berufsalltag schnell übersehen werden.

Entdecken Sie weitere spannende Artikel

Bleiben Sie informiert und entdecken Sie weitere interessante Beiträge zu aktuellen Themen und Trends in der Transport- und Logistikwelt. Stöbern Sie durch unsere Artikel und erweitern Sie Ihr Wissen mit wertvollen Einblicken und praktischen Tipps von unseren Experten