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Ausdehnung der Transportlizenzpflicht in der Schweiz

Ausdehnung der Transportlizenzpflicht

Schon seit Januar 2016 wurde der Zugang zum Strassenverkehrsmarkt in der Schweiz neu geregelt. Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht benötigen seither eine Transportlizenz. Wenn Sie zu den betroffenen Unternehmen gehören, können Sie mit unseren Hilfe die Transportlizenz erlangen. Wir stellen für Sie den Verkehrsleiter.

Revidierte Gesetze zur Transportlizenz in der Schweiz

Die Lizenzpflicht in der Schweiz wurde ab dem 01.01.2016 auf sämtliche Strassenfahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht für die Güterbeförderung ausgedehnt. Der Schweizer Bundesrat hatte die Revision der bislang geltenden Gesetze zur Transportlizenz und das Datum für ihr Inkrafttreten im September 2015 beschlossen. Der Hintergrund der revidierten Gesetzesbestimmungen war die Bestrebung, Schweizer Transportunternehmen eine verstärkte Teilnahme am europäischen Strassenverkehrsmarkt zu ermöglichen und eine Harmonisierung mit EU-Recht zu erreichen. Parallel zu den neuen Gesetzen passte der Bundesrat die Bestimmungen auf der Verordnungsstufe an. Angesichts der anhaltenden Stärke des Schweizer Frankens wurden die Grundbeträge abgesenkt, mit denen die finanzielle Leistungsfähigkeit der Spediteure nachzuweisen ist.

Vorlaufende Gesetze zur Zulassung als Strassentransportunternehmen in der Schweiz

Schon im September 2014 hatte die Bundesversammlung eine Revision des STUG (Bundesgesetz zur Zulassung als Strassentransportunternehmen) und des PBG (Personenbeförderungsgesetz) beschlossen. Daran anschliessend war eine Anpassung der entsprechenden Verordnungen nötig geworden. Die nunmehr geltenden neuen Bestimmungen folgen der Entwicklung des Rechts in der Europäischen Union. Mit der Anwendung der an EU-Recht angepassten Rechtsvorschriften festigt die Schweiz die Integration inländischer Unternehmen in den europäischen Verkehrsmarkt. Die Ausweitung der Transportlizenzpflicht gilt dabei als wichtigste Änderung. Diese Lizenzpflicht galt in der Schweiz bislang erst für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 6 Tonnen. Unternehmen mit Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 bis 6 Tonnen beträgt, erhielten für die Erlangung der Transportlizenz eine zweijährige Übergangsfrist, die am 31.12.2017 ausläuft.

Was hat sich noch geändert?

Das elektronische Register, das zugelassene Strassentransportunternehmen und Verstösse erfasst, wurde ergänzt. Neu ist die Bezeichnung der Person, welche als Voraussetzung für die Organisation der entsprechenden Transporte eine hohe fachliche Eignung und Zuverlässigkeit mitbringen muss, als “Verkehrsleiter”. Die Geldstrafen bei einem Verstoss wurden angehoben. Gleichzeitig sanken die Anforderungen an das Eigenkapital von vorher 14.400 Franken für das erste, 8.000 Franken für jedes weitere Kraftfahrzeug auf nunmehr 11.000 respektive 6.000 Franken. Diese Anpassung wurde mit dem tiefen Wechselkurs des Franken gegen den Euro begründet. Der Schweizer Gesetzgeber schuf auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines nationalen Schwarzfahrer-Registers.

Transportlizenz mittels externen Verkehrsleiter beantragen

Da die Frist für die Erlangung einer Transportlizenz mit zwei Jahren recht knapp bemessen ist, können betroffene Unternehmen bei uns einen externen Verkehrsleiter bestellen. Wir stellen den Verkehrsleiter, der die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Unser Unternehmen erfüllt alle Pflichten nach STUG und STUV (die gleichzeitig geltende Strassentransportunternehmensverordnung). Durch unsere langjährige Praxis können wir mit unserer Dienstleistung denjenigen Transportunternehmen helfen, die nicht in der gesetzten Frist die neuen Auflagen erfüllen können. Unsere Mitarbeiter kontrollieren im Rahmen der Verkehrsleitertätigkeit die Fahrzeug-Instandhaltung, sie überprüfen Ihre Beförderungsverträge und die Zuweisung Ihrer Ladung, die vorgeschriebenen Sicherheitsverfahren und auch grundlegend die Rechnungen.  Kontaktieren Sie uns.

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