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Weitere InformationenBis Ende 2003 war es in der Schweiz grundsätzlich jedem möglich, ein Straßentransportunternehmen zu gründen – vorausgesetzt, das notwendige Kapital war vorhanden. Doch viele dieser Gründungen scheiterten bereits frühzeitig, weil es häufig an der fachlichen Eignung mangelte. Und das selbst dann, wenn weder an der Fahreignung noch an den unternehmerischen Fähigkeiten gezweifelt wurde. Insbesondere das Fehlen kaufmännischer Grundkenntnisse erschwerte jedoch eine langfristig gewinnbringende Unternehmensführung erheblich. Darüber hinaus waren grenzüberschreitende Beförderungen nur eingeschränkt möglich, da hierfür in der Regel zusätzliche Genehmigungen oder eine Transportlizenz erforderlich waren.
Inzwischen besteht jedoch eine Lizenzpflicht für die Gründung von Transportunternehmen. Diese Verpflichtung ist im Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße geregelt. Mit Erhalt der Zulassungsbewilligung erhalten Sie nicht nur den Zugang zum Schweizer Markt, sondern auch die Möglichkeit, grenzüberschreitende Transporte in die Europäische Union sowie in die weiteren
EFTA-Staaten (Norwegen, Island und das Fürstentum Liechtenstein) durchzuführen – und zwar ohne, dass Sie als Inhaber einer Transportlizenz zusätzliche Genehmigungen einholen müssen.
Darüber hinaus belegt die Lizenz, dass Sie sich nicht nur mit den relevanten Sicherheitsbestimmungen und technischen Aspekten auseinandergesetzt haben, sondern auch, dass Sie über alle notwendigen Kenntnisse verfügen, um ein Transportunternehmen erfolgreich führen zu können.
Damit Sie beim Bundesamt für Verkehr in Bern eine Zulassungsbewilligung beantragen können, müssen Sie zunächst die folgenden Nachweise erbringen:
Bei der Neugründung eines Unternehmens erfolgt der Nachweis in der Regel durch die Eröffnungsbilanz, ergänzt um eine Erfolgsrechnung, sofern vorhanden. Einzelunternehmen können ihre Leistungsfähigkeit alternativ auch anhand der aktuellen Steuerveranlagung belegen. Sofern in der Steuerveranlagung kein ausreichendes Vermögen ausgewiesen wird, muss zusätzlich die komplette Steuererklärung eingereicht werden.
Bestehende Unternehmen reichen zur Prüfung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit die letzte Jahresrechnung, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und allen vom Obligationenrecht vorgeschriebenen Angaben ein. Falls eine Revisionspflicht besteht, muss zusätzlich ein Revisorenbericht vorgelegt werden.
Reicht das Eigenkapital nicht aus, kann die finanzielle Leistungsfähigkeit auch durch eine Bankgarantie nachgewiesen werden. Diese muss auf die Gültigkeitsdauer der Lizenz (fünf Jahre) befristet und zugunsten der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das BAV, ausgestellt sein.
Das notwendige Eigenkapital bzw. die Reserven berechnen sich wie folgt:
CHF 9.000 für das erste Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen
CHF 5.000 für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 Tonnen
CHF 900 für jedes Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen
Diese Beträge gelten sowohl für Unternehmen im Güterverkehr als auch im Personenverkehr. Unternehmen, die ausschliesslich Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 2,5 bis 3,5 Tonnen einsetzen, müssen CHF 1.800 für das erste Fahrzeug und CHF 900 für jedes weitere nachweisen.
Das BAV prüft alle fünf Jahre, ob die Voraussetzungen für die Zulassung weiterhin erfüllt sind. Dabei sind die genannten Unterlagen erneut einzureichen. Änderungen während der Laufzeit (z. B. zusätzliche Fahrzeuge) erfordern ebenfalls eine Überprüfung und ggf. Nachweise zur erweiterten finanziellen Leistungsfähigkeit.
Damit der Nachweis der Zuverlässigkeit erbracht werden kann, muss vom Unternehmen eine Verkehrsleiterin oder ein Verkehrsleiter bestimmt werden. Dabei handelt es sich um eine natürliche Person, welche für die Leitung der Verkehrstätigkeiten im Unternehmen verantwortlich ist und somit eine zentrale Rolle im operativen Ablauf einnimmt.
Damit die Anforderungen für die Zulassung erfüllt werden können, darf der Verkehrsleiter bzw. die Verkehrsleiterin in den letzten zehn Jahren nicht wegen eines Verbrechens verurteilt worden sein. Außerdem darf die betreffende Person weder wiederholt noch schwer gegen Vorschriften zur Sicherheit im Straßenverkehr verstossen haben. Darüber hinaus müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein: So dürfen beispielsweise auch keine Regelverstösse im Zusammenhang mit den Arbeits- und Entlohnungsbedingungen vorliegen. Ebenso ist es erforderlich, dass alle Vorschriften zum Bau sowie zur Ausrüstung von Straßenfahrzeugen eingehalten wurden.
Als Verkehrsleiter vermitteln wir Transportlizenzen und ermöglichen so den gewerblichen Transport von Personen und Gütern. Beim Transport von gefährlichen Gütern erfüllen wir als Gefahrgutbeauftragter sämtliche gesetzlichen Auflagen. Zudem bieten wir als CZV-anerkannte Weiterbildungsorganisator umfassende Schulungen für Ihre Fahrer an – entweder bei uns in Aarau oder direkt bei Ihnen vor Ort als CZV-Firmenkurs.
Wir sind Ihre externe Verkehrsleitung und ermöglichen Ihnen das beantragen der Transportlizenz.
Wir bieten externe Verkehrsleitung
und
ebnen den Weg zur Transportlizenz.
In der Regel muss vom eingesetzten Verkehrsleiter bzw. der Verkehrsleiterin für den Nachweis der fachlichen Eignung eine Prüfung abgelegt werden. Dafür muss der Wohnsitz oder ein Anstellungsverhältnis in der Schweiz belegt werden. Durch entsprechende Fachausweise oder Diplome kann die Prüfung auf einzelne Fächer beschränkt werden, um den Aufwand zu verringern. Liegt jedoch eine höhere, erfolgreiche Fach- oder Berufsprüfung im Sachgebiet des Straßenverkehrs vor, ist eine Befreiung von der Prüfung möglich, um die Anforderungen zu vereinfachen.
Beförderungsverträge, Haftung, usw.
Kaufmännische Buchführung, Handelsgesellschaften, Konkursfolgen, usw.
Arbeitsvertrag, Vorschriften zum Arbeitsschutz und über die Arbeits- und Ruhezeiten (ARV)
Steuerarten, Gebühren und Vorschriften zur Benutzung bestimmter Verkehrswege.
Rechnungswesen, Zahlungsverkehr, Kreditformen, Bilanz- und Betriebsanalyse, Kontenführung, Versicherungswesen, Marketinggrundlagen, usw.
Vorschriften über die Personenbeförderung, Beförderungsdokumente, Kontrollverfahren,
Frachtraumverteilung und Logistik, Zollrechtliche Bestimmungen, usw.
Auswahl passender Fahrzeuge, Zulassung und technische Überwachung, Kombinierter Verkehr Schiene/Straße, Beförderung von Gefahrengut und Abfällen, Beförderung lebender Tiere sowie leichtverderblicher Lebensmittel, usw.
Unfallverhütung, Straßenverkehrsrecht und Anforderungen an das Fahrpersonal sind wesentliche Bestandteile der Prüfung. Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband (ASTAG), der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) sowie Les Routiers Suisses (LRS) führen daher gemeinsam Prüfungen zum Erwerb des Nachweises der fachlichen Eignung durch, um sicherzustellen, dass alle relevanten Anforderungen erfüllt werden.
Bei der Vorbereitung für die fachliche Eignungsprüfung kommen wir ins Spiel. Gern unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung auf die Fachprüfung. Mit Ihrer Teilnahme an unseren Seminaren sind Sie bestmöglich für die Prüfung gerüstet. Dozenten mit mehrjähriger Berufserfahrung vermitteln Ihnen das dazu notwendige Wissen. Vorbereitungsseminare bieten wir für einzelne Fachbereiche an. Das komplette Grundwissen für eine Unternehmung im Straßentransport vermitteln wir Ihnen in einem 8-Tages-Seminar. Nähere Informationen finden Sie hier.
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Tel.: +41 44 586 49 98
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