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Weitere InformationenBis Ende 2003 war es jedem möglich ein Straßentransportunternehmen in der Schweiz zu gründen, sofern er das notwendige Kapital dazu besaß. Teils waren die Gründungen ohne erforderliche Eignung dabei frühzeitig zum Scheitern verurteilt auch wenn kein Zweifel an der Fahreignung oder der Eignung zum Unternehmer bestand. Das Fehlen kaufmännischer Grundkenntnisse erschwert beispielsweise eine gewinnbringende Unternehmensführung ungemein. Grenzüberschreitende Beförderungen wurden zudem beschränkt, da hierfür in der Regel zusätzliche Genehmigungen erforderlich waren.
Inzwischen besteht jedoch eine Lizenzpflicht für Gründungen von Transportunternehmen. Diese ist im Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße geregelt. Mit der Zulassungsbewilligung erhalten Sie nicht nur den Zugang zum Schweizer Markt. Auch für grenzüberschreitende Transporte in die Europäische Union und die weiteren EFTA-Staaten (Norwegen, Island und das Fürstentum Liechtenstein) müssen Sie als Besitzer einer Transportlizenz keine weiteren Genehmigungen einholen. Ebenso belegt die Lizenz, dass Sie sich nicht nur mit den Sicherheitsbestimmungen und technischen Aspekten auseinandergesetzt haben, sondern sich alle Kenntnisse angeeignet haben, um ein Unternehmen erfolgreich führen zu können.
Für den Antrag auf Erteilung einer Zulassungsbewilligung, beim Bundesamt für Verkehr in Bern, müssen Sie die folgenden Nachweise erbringen:
Bei der Neugründung eines Unternehmens belegen Sie die Leistungsfähigkeit mit der Eröffnungsbilanz des Unternehmens. Sofern es sich bei dem Unternehmen um eine Einzelfirma handelt, ist der Nachweis anhand der Steuerveranlagung möglich. Die dritte Möglichkeit für die Bestätigung ist eine Bankgarantie zugunsten der Schweizerischen Eidgenossenschaft, mit einer Befristung für die Gültigkeitsdauer der Lizenz.
Ob die Zulassungsvoraussetzungen noch erfüllt werden, wird spätestens alle fünf Jahre durch das Bundesamt für Verkehr überprüft. Bestehende Unternehmen bescheinigen mit Abgabe der Bilanz, der Erfolgsrechnung und weiteren vorgeschriebenen Angaben ihre Leistungsfähigkeit. Einzelunternehmen erbringen den Nachweis auch hierbei anhand der Steuerveranlagung, bzw. der Bankgarantie bei fehlendem Eigenkapital.
Das nachzuweisende Eigenkapital bemisst sich auf CHF 11.000,- für das erste Fahrzeug des Unternehmens und CHF 6.000,- für jedes weitere.
Um den Nachweis der Zuverlässigkeit erbringen zu können, muss vom Unternehmen ein/e Verkehrsleiter/in bestimmt werden. Hierbei handelt es sich um eine natürliche Person, die für die Leitung der Verkehrstätigkeiten im Unternehmen zuständig ist.
Der Verkehrsleiter bzw. die Verkehrsleiterin darf in den letzten zehn Jahren nicht für ein Verbrechen verurteilt worden sein und darf nicht wiederholt oder schwer gegen Vorschriften zur Sicherheit im Straßenverkehr, Arbeits- und Entlohnungsbedingungen sowie Vorschriften zu Bau und Ausrüstung von Straßenfahrzeugen verstoßen haben.
Als Verkehrsleiter vermitteln wir Transportlizenzen und ermöglichen so den gewerblichen Transport von Personen und Gütern. Beim Transport von gefährlichen Gütern erfüllen wir als Gefahrgutbeauftragter sämtliche gesetzlichen Auflagen. Zudem bieten wir als CZV-anerkannte Weiterbildungsorganisator umfassende Schulungen für Ihre Fahrer an – entweder bei uns in Aarau oder direkt bei Ihnen vor Ort als CZV-Firmenkurs.
Wir sind Ihre externe Verkehrsleitung und ermöglichen Ihnen das beantragen der Transportlizenz.
Wir bieten externe Verkehrsleitung
und
ebnen den Weg zur Transportlizenz.
In der Regel muss vom eingesetzten Verkehrsleiter, bzw. der Verkehrsleiterin für den Nachweis der fachlichen Eignung eine Prüfung abgelegt werden. Dafür der Wohnsitz- oder ein Anstellungsverhältnis in der Schweiz belegt werden. Durch entsprechende Fachausweise oder Diplome kann die Prüfung auf einzelne Fächer beschränkt werden. Liegt eine höhere, erfolgreiche Fach- oder Berufsprüfung im Sachgebiet des Straßenverkehrs vor, ist eine Befreiung von der Prüfung möglich.
Beförderungsverträge, Haftung, usw.
Kaufmännische Buchführung, Handelsgesellschaften, Konkursfolgen, usw.
Arbeitsvertrag, Vorschriften zum Arbeitsschutz und über die Arbeits- und Ruhezeiten (ARV)
Steuerarten, Gebühren und Vorschriften zur Benutzung bestimmter Verkehrswege.
Rechnungswesen, Zahlungsverkehr, Kreditformen, Bilanz- und Betriebsanalyse, Kontenführung, Versicherungswesen, Marketinggrundlagen, usw.
Vorschriften über die Personenbeförderung, Beförderungsdokumente, Kontrollverfahren,
Frachtraumverteilung und Logistik, Zollrechtliche Bestimmungen, usw.
Auswahl passender Fahrzeuge, Zulassung und technische Überwachung, Kombinierter Verkehr Schiene/Straße, Beförderung von Gefahrengut und Abfällen, Beförderung lebender Tiere sowie leichtverderblicher Lebensmittel, usw.
Unfallverhütung, Straßenverkehrsrecht, Anforderungen an das Fahrpersonal.
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband (ASTAG), der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und Les Routiers Suisses (LRS) führen Prüfungen zum Erwerb des Nachweises der fachlichen Eignung gemeinsam durch.
Bei der Vorbereitung für die fachliche Eignungsprüfung kommen wir ins Spiel. Gern unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung auf die Fachprüfung. Mit Ihrer Teilnahme an unseren Seminaren sind Sie bestmöglich für die Prüfung gerüstet. Dozenten mit mehrjähriger Berufserfahrung vermitteln Ihnen das dazu notwendige Wissen. Vorbereitungsseminare bieten wir für einzelne Fachbereiche an. Das komplette Grundwissen für eine Unternehmung im Straßentransport vermitteln wir Ihnen in einem 8-Tages-Seminar. Nähere Informationen finden Sie hier.
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5004 Aarau
Mail: info@sbtl.ch
Tel.: +41 44 586 49 98
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