Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Pipedrive Live Chat. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenDurch Gefahrguttransporte, wie sie von Speditionen sowie zahlreichen anderen Unternehmen regelmässig durchgeführt werden, entstehen sowohl für die Bevölkerung als auch für die Umwelt erhebliche Risiken.
Da diese Transporte mit besonderen Gefahren verbunden sind, gelten dafür in der Schweiz besonders strenge sowie verbindliche Vorschriften. Diese müssen sowohl aus rechtlicher als auch aus sicherheitstechnischer Sicht unbedingt eingehalten werden.
Zur Anwendung kommt dabei das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR). Dieses gilt ebenso in vielen angrenzenden Ländern Europas und sorgt für einheitliche Vorschriften. Dieses umfangreiche Regelwerk enthält zahlreiche detaillierte Sicherheitsvorgaben, die nicht nur international abgestimmt, sondern auch länderübergreifend rechtsverbindlich und für alle Beteiligten verpflichtend sind.
Jeder Betrieb in der Schweiz, der Gefahrgutfahrten durchführt, muss einen externen Gefahrgutbeauftragten offiziell benennen. Dieser unterstützt die Unternehmen bei der korrekten Umsetzung internationaler Vorschriften und dokumentiert alle eingeleiteten Massnahmen umfassend. Zusätzlich führt er regelmässig Schulungen durch, damit alle Beteiligten über aktuelle Pflichten informiert sind.
Die Lenker eines Gefahrguttransporters benötigen eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung. Darüber hinaus sind vollständige und korrekt ausgefüllte Beförderungspapiere mitzuführen. Diese strengen Vorschriften gelten für gewerbliche Unternehmen im Transportsektor verbindlich.
In der Praxis führen jedoch auch viele Handwerksbetriebe gefährliche Stoffe in ihren Fahrzeugen mit. Für diese Fälle gibt es spezielle Erleichterungen, die in der ADR im Detail geregelt sind.
Gasflaschen mit Sauerstoff oder Propan sowie brennbare und ätzende Flüssigkeiten kommen in vielen Handwerksfahrzeugen regelmässig vor.
Dazu zählen beispielsweise Lacke, Lösungsmittel, Säuren, Reinigungschemikalien, Klebstoffe oder Spraydosen in Kleintransportern oder Firmenfahrzeugen. Obwohl die entsprechenden Gefahrgutstoffe auf ihren Verpackungen eindeutig und gut sichtbar gekennzeichnet sind, werden sie oft unterschätzt.
Viele Betriebe gehen im Alltag dennoch erstaunlich sorglos und oftmals auch unbewusst mit diesen Stoffen um.
Insbesondere aus Zeitdruck oder aufgrund fehlender Kenntnisse werden gesetzliche Anforderungen entweder übersehen oder nicht korrekt umgesetzt, wodurch sich das Risiko für Mensch und Umwelt erheblich erhöht.
Handwerker, die ihre eigenen Betriebsmittel zu den jeweiligen Baustellen transportieren, zählen grundsätzlich nicht zu den klassischen Gefahrgutdienstleistern. Deshalb sind die Fahrer solcher Fahrzeuge oftmals nicht ausreichend geschult und verfügen in vielen Fällen auch nicht über spezielle ADR-Kenntnisse. Ein externer Gefahrgutbeauftragter ist gesetzlich in diesen Fällen zwar nicht vorgeschrieben, dennoch wäre eine Zusammenarbeit aus Sicherheitsgründen sehr empfehlenswert, da sie zusätzlich das Risikobewusstsein schärft und mehr Handlungssicherheit bietet.
Eine gezielte sowie praxisnahe Gefahrgutberatung ist daher auch für kleinere Handwerksbetriebe dringend zu empfehlen, um mögliche Sicherheitslücken frühzeitig zu erkennen und gleichzeitig Risiken im täglichen Umgang mit Gefahrstoffen wirksam zu minimieren.
Als Verkehrsleiter vermitteln wir Transportlizenzen und ermöglichen so den gewerblichen Transport von Personen und Gütern. Beim Transport von gefährlichen Gütern erfüllen wir als Gefahrgutbeauftragter sämtliche gesetzlichen Auflagen. Zudem bieten wir als CZV-anerkannte Weiterbildungsorganisator umfassende Schulungen für Ihre Fahrer an – entweder bei uns in Aarau oder direkt bei Ihnen vor Ort als CZV-Firmenkurs.
Wir sind Ihre externe Verkehrsleitung und ermöglichen Ihnen das beantragen der Transportlizenz.
Wir bieten externe Verkehrsleitung
und
ebnen den Weg zur Transportlizenz.
Die Ausnahmeregelungen von den ansonsten sehr strengen und detaillierten Vorschriften des ADR sind in den sogenannten „Handwerkerregelungen“ unter Abschnitt 1.1.3.1 c eindeutig sowie nachvollziehbar beschrieben. Diese speziellen Bestimmungen besagen, dass Handwerker in ihren Fahrzeugen keine bauartgeprüften Transportbehälter verwenden müssen, solange das mitgeführte Volumen eine festgelegte Grenze von 450 Litern nicht überschreitet. Darüber hinaus gilt, dass diese Behälter weder zusätzlich gekennzeichnet noch mit einem Gefahrgutzettel versehen werden müssen, sofern alle weiteren Bedingungen korrekt eingehalten werden.
Zusätzlich darf in diesen Fällen auch auf persönliche Schutzausrüstung, einen geeigneten Feuerlöscher sowie auf die sonst vorgeschriebenen Begleitpapiere verzichtet werden – vorausgesetzt, sämtliche weiteren Voraussetzungen der Handwerkerregelung sind vollständig erfüllt und nachvollziehbar dokumentiert. Diese Erleichterungen gelten jedoch ausschliesslich, wenn die Beförderung im Rahmen der eigenen beruflichen Tätigkeit erfolgt und eindeutig nicht dem gewerblichen Gefahrgutverkehr zugeordnet werden kann. Nur dann ist die Anwendung der Handwerkerregelung rechtlich abgesichert und es lassen sich Missverständnisse bei einer Kontrolle gezielt vermeiden.
Im Rahmen einer ausführlichen Gefahrgutberatung erklärt ein Gefahrgutbeauftragter genau, unter welchen Voraussetzungen die Handwerkerregelung tatsächlich angewendet werden darf.
Sobald eine der Voraussetzungen für die Befreiung des Handwerkers nicht zutrifft, darf das Gefahrgut nicht mehr transportiert werden, ohne die Bedingungen des ADR einzuhalten! Das gilt zum Beispiel schon dann, wenn mit einem Transport ein externes Aussenlager angefahren wird, um Gefahrstoffe zwischenzulagern. Ein externer Gefahrgutbeauftragter entwirft gemeinsam mit dem Handwerker eine Checkliste für die üblichen Fahrten ihres Unternehmens. Er schult auch alle verantwortlichen Mitarbeiter. Solch eine Gefahrgutberatung dokumentiert auch alle Massnahmen innerhalb des Handwerksbetriebes zur Vermeidung von Unfällen mit gefährlichen Stoffen.
Bleiben Sie informiert und entdecken Sie weitere interessante Beiträge zu aktuellen Themen und Trends in der Transport- und Logistikwelt. Stöbern Sie durch unsere Artikel und erweitern Sie Ihr Wissen mit wertvollen Einblicken und praktischen Tipps von unseren Experten
Profitieren Sie von einem Rabatt von 6 Rp./Liter auf den aktuellen Säulenpreis. Keine Mindestmenge erforderlich und keine zusätzlichen Gebühren.
SBTL.ch GmbH
Delfterstrasse 10
5004 Aarau
Mail: info@sbtl.ch
Tel.: +41 44 586 49 98
© Holder 2024 SBTL.ch GmbH
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen