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Beim Gefahrguttransport sicher sein – so geht’s!

Sicherer Gefahrguttransport

Ihr Unternehmen steigt in den Transport von Gefahrgut ein? Dann müssen Sie vom ersten Transport an einen externen Gefahrgutbeauftragten bestellen und die ADR-Vorschriften befolgen. Die oder das ADR ist ein internationales Abkommen über den sicheren Transport von gefährlichen Gütern in Europa. Darunter fallen alle Güter, die Personen oder die Umwelt gefährden können: explosive, giftige oder brennbare Stoffe, Säuren, Benzin, aber beispielsweise auch Strohballen, da sie sich beim Transport entzünden können. Die Güter müssen nach Vorschrift dokumentiert und gekennzeichnet werden, die Fahrzeuge richtig ausgerüstet und die Fahrer geschult.

Dokumentation

Zunächst müssen für jeden Gefahrguttransport eine Reihe von Dokumentationspflichten eingehalten werden. Das beginnt bei der Kennzeichnung des Fahrzeugs von aussen durch sogenannte Placards. Sie informieren andere Unfallbeteiligte beziehungsweise Ersthelfer und Feuerwehr darüber, welche Stoffnummer geladen ist und über welche gefährlichen Eigenschaften sie verfügt. So wissen sie, ob die Ladung akut einen Brand verursachen oder das Grundwasser versuchen kann. Nur ein leeres und gereinigtes Fahrzeug fährt ohne Kennzeichnung. Nach Entladung auf dem Weg zur Reinigungsstelle haften noch gefährliche Reste oder Beläge im Tank.

Zweitens muss die Besatzung von jedem Gefahrguttransport Begleitpapiere mit sich führen und leicht zugänglich verwahren. Auch ein aussenstehender Ersthelfer muss sie finden können, sollte der Fahrer nicht ansprechbar sein, den hier sind alle geladenen Stoffe im Detail aufgeführt; diese Informationen sind für die Feuerwehr von erheblicher Bedeutung. Ausserdem sind in den Begleitpapieren alle Besatzungsmitglieder mit Lichtbild aufgeführt und eventuelle Zulassungen für Fahrzeugteile oder Genehmigungen von Behörden hinterlegt.

Fahrzeugausrüstung

Zunächst dürfen für viele Gefahrgüter nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die für ihren Transport zugelassen wurden. Das gilt insbesondere für Tankfahrzeuge und die Beförderung der explosiven Stoffe, die unter Klasse 1 zusammengefasst sind. Beispielsweise sind für die Be- und Entladung manche Güter bestimmte Vorrichtungen nötig; manche Stoffe müssen in besonderer Weise vor Erwärmung durch Sonneneinstrahlung geschützt werden.

Bei jedem Transport ist eine vollständige Feuerlöschausrüstung Pflicht. Ihre Ausstattung hängt vom Maximalgewicht des beladenen Fahrzeugs ab und muss alle möglichen Gefahrenfälle abdecken. Beispielsweise muss es möglich sein, einen Motorbrand zu löschen. Wenn das Fahrzeug dafür keine eigene Löschvorrichtung besitzt, muss mit mobilen Löschgeräten nachgerüstet werden.

Zusätzlich sind je nach Gefahrgutklasse bestimmte Schutzausrüstungsgegenstände mitzuführen. Gefahrguttransporte aller Klassen müssen zwei selbststehende Warnzeichen und fahrzeuggerechte Keile für Zugmaschine und Anhänger dabeihaben. Wenn die Freigrenzen überschritten werden, sind vorne und hinten am Fahrzeug gut sichtbare Warntafeln, unter Umständen auch an Flanken und Heck Gefahrenzettel anzubringen. Je nach Klasse kommen Schaufeln, Kanalabdeckungen und Auffangbehälter hinzu, für alle Klassen ausser 1 und 2 auch Augenspülflüssigkeit.

Schutzausrüstung der Besatzung

Jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung muss eine persönliche Schutzausrüstung bei sich führen. Ihre Zusammenstellung unterscheidet sich je nach Gefahrzettelnummer und kann in den Begleitdokumenten nachgelesen werden. In der Regel gehören dazu pro Besatzungsmitglied Schutzhandschuhe, eine Taschenlampe oder ein ähnliches Beleuchtungsgerät, eine Warnweste, eine Schutzbrille oder ähnliche Augenschutzausrüstung und in bestimmten Klassen eine Fluchtmaske. Das alles ermöglicht dem Fahrer und eventuellen Mitfahrern, im Falle eines Unfalls kompetent und ohne Gefährdung der eigenen Sicherheit das Ausmass des Schadens zu ermitteln.

ADR-Schulung

Die Fahrzeugbesatzung ist dafür zuständig, dass alle Vorschriften von Beladung bis Reinigung eingehalten werden. Deshalb verpflichtet die ADR alle Besatzungsmitglieder, eine Schulung zu durchlaufen und in einer Prüfung die Zulassung zum Gefahrguttransport zu erwerben. Über die hier aufgeführten Pflichten hinaus lernt er, welche Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit seinem Gefahrgut und auf dem Transport getroffen werden müssen und wie im Gefahrenfall vorzugehen ist. Ausserdem wird er in Erster Hilfe geschult.

Gefahrgutbeauftragter

Da auf dem Gefahrguttransport viele verschiedene Gefahren lauern, alle Schritte des Transportvorgangs bestimmte Vorsichtsmassnahmen erfordern und Handlungsanweisungen zu befolgen sind, fordert die ADR die Ernennung eines Gefahrgutbeauftragten. Das kann intern ein Mitarbeiter sein, der entsprechend geschult wird, oder ein externer Gefahrgutbeauftragter. Die interne Lösung hat den Vorteil, dass der Beauftragte die Abläufe besonders gut kennt und stets vor Ort verfügbar ist. Ein externer Gefahrgutbeauftragter bringt hingegen Erfahrung und Routine mit.

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