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Transport von Gefahrgut – Wer ist verantwortlich?

Bereits in einem vorherigen Beitrag wurde die Definition von Gefahrgut und Gefahrstoffen näher betrachtet. Insbesondere bei dem Transport von Gefahrgütern sind umfangreiche Maßnahmen zu treffen, um die Gesundheit des Menschen, aber auch die Sicherheit von Tier und Natur zu gewährleisten. Doch welche Maßnahmen müssen bei einem Gefahrguttransport getroffen werden und wer ist letztendlich dafür verantwortlich?

Wann darf auf der Straße Gefahrgut transportiert werden?

Die Sicherheit der Menschen, Natur und Tiere fordert das kleinstmögliche Risiko bei einer Beförderung von Gefahrgut. Aus diesem Grund sind vorrangig Verkehrswege auf dem Wasser und auf der Schiene zu prüfen, ob diese genutzt werden können. Doch allzu oft kommt es vor, dass die notwendige Infrastruktur fehlt, bzw. ein direkter Weg vom Start- zum Zielpunkt nicht gegeben ist. Dann ist auf den Straßenverkehr zurückzugreifen.

Der Unternehmer als Verantwortlicher

Grundsätzlich ist bei der Beförderung des Gefahrgutes der Unternehmer, bzw. der Fahrzeughalter in der Verantwortung, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Praxis wird diese Aufgabe zwar unter anderem an Führungskräfte in diesem Teilbereich oder an entsprechend geschultes Personal weitergegeben, allerdings hat der Unternehmer dennoch die letztendliche Aufsichtspflicht. Diese Pflicht sieht unter anderem eine umfangreiche Einweisung in dem Umgang mit Gefahrgütern vor. Das sichere Laden, Entladen und die korrekte Ladungssicherung sind dabei nur ein Teil davon. Auch die Bereitstellung von Schutzausrüstung und entsprechende Unterweisung gehört mit dazu.

Aber nicht nur die betreffenden Personen müssen eingewiesen und geschult sein. Sondern auch die Fahrzeuge müssen entsprechend in der Beschaffenheit und Ausrüstung vorhanden sein, damit die Beförderung mit minimalen Risiken durchgeführt werden kann.

Der Absender als Verantwortlicher

Ein Unternehmer kann gleichzeitig der Absender des Gefahrgutes sein. Allerdings können auch andere Personengruppen, wie beispielsweise der Bauleiter auf einer Baustelle, von der das Gut wegtransportiert werden soll, dazugehören. Die Aufgabe und die Verantwortung beim Absender liegt darin, dass etwa die notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören die etwaige Ausnahmegenehmigung, Gefahrzettel für die

Versandstücke und weitere notwendige Begleitblätter, ohne die eine Beförderung nicht durchgeführt werden darf.

Ebenso gehört der nochmalige Hinweis auf die Gefährlichkeit dazu. Dieses kann entweder als mündliche Unterweisung oder auch als weiteres Hinweisblatt durchgeführt werden. Wichtig ist, dass es zumindest, wie auch die Einweisung durch den Unternehmer, schriftlich festgehalten werden sollte. So kann bei einer Kontrolle oder einem Unfall stets nachgewiesen werden, dass die Unterweisung durchgeführt wurde.

Der Verlader als Verantwortlicher

Auch der Verlader des Gefahrgutes trägt eine besondere Verantwortung. Zwar hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Beschaffenheit des Fahrzeuges für den Transport ausreichend ist, doch muss der Verlader dieses nochmals überprüfen. Insbesondere bei Schäden am Fahrzeug, die zu einem Aussetzen des Gefährts oder zur Gefahr für das Transportgut kommen können, ist eine Verladung nicht möglich. Ebenfalls gehört die umfangreiche Kenntnis der einzelnen Gefahrgüter dazu. Denn nicht jedes Gut kann mit einem anderen gemeinsam transportiert werden. An diesem Punkt ist zu erkennen, dass als Verlader nicht nur die Fachperson direkt am Fahrzeug gehört, sondern auch beispielsweise der Disponent, der die Beförderung und Bestückung im Vorhinein plant. Ansonsten kann es hier zu unnötigen Verzögerungen oder gar Ausfällen von Auftragsfahrten kommen.

Nicht nur, dass das Fahrzeug überprüft werden muss, auch bei den Ladungsstücken selbst ist nochmals auf die Unversehrtheit zu achten. Hierzu gehören äußere Beschädigungen der Verpackung, aber auch deren Dichtigkeit. Letztendlich hat der Verlader auch nochmals zu kontrollieren, dass die Ladung korrekt gesichert ist und alle notwendigen Begleitpapiere vorhanden sind.

Der Entlader als Verantwortlicher

Bei der Beförderung kann es durch diverse Faktoren passieren, dass ein Stückgut beschädigt wird. Das Risiko hierzu ist zwar im Vorhinein zu reduzieren, aber letztendlich nicht ganz auszuschließen. Aus diesem Grund muss der Entlader vor und bei der Entladung des Gefahrgutes darauf achten, dass keine Beschädigungen vorhanden sind. Sollte es dennoch so sein, dann müssen erst die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, damit jegliche Gefährdungen an Menschen, Umwelt und Tieren, vermieden werden.

Nach der Entladung ist das Fahrzeug zu inspizieren und gegebenenfalls vorhandene Rückstände des Gefahrgutes zu beseitigen.

Der Fahrzeugführer als Verantwortlicher

Letztendlich gehört auch der Fahrzeugführer zu dem Kreis der Verantwortlichen. Zum einen gehört hier eine letzte Kontrolle der Ladung und dessen Sicherung dazu. Schließlich muss er sichergehen, dass auch bei einer Vollbremsung oder einem etwaigen Ausweichmanöver die Güter sicher stehen und nicht verrutschen können. Sollte es doch zu einem Unfall kommen, hat der Fahrzeugführer die ersten wichtigen Maßnahmen zu treffen, damit die Gefährdung durch das Gefahrgut minimiert wird. Hierzu gehört in erster Linie, die Einsatzkräfte über den Inhalt und deren Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Tiere zu unterrichten.

Bei der Transportfahrt selbst, ist eine umsichtige Fahrweise das oberste Gebot. Darüber hinaus ist auf Umleitungen oder auch Tunnelbeschränkungen zu achten. Zwar wird die Strecke im Vorhinein durch den Unternehmer, Disponenten und eventuell die Behörde überprüft, doch können kurzfristige Sperrungen immer vorkommen. Der Fahrzeugführer sollte daher ebenfalls Kenntnis über die zu fahrende Strecke und eventuelle Ausweichstrecken haben, damit die Ladung sicher am Ziel ankommt.

Jeder trägt eine wichtige Verantwortung

Wie der Beitrag zeigt, ist jeder der beim Gefahrguttransport beteiligt ist, auch hierfür verantwortlich. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger eine zentrale Koordination der Aufgaben bezüglich Gefahrgüter in einem Unternehmen zu haben. Gefahrgutbeauftragte haben unter anderem diese Aufgabe inne. Diesen können Sie als Unternehmer zum einen intern einstellen, aber sich auch von extern zu Hilfe holen. Gern übernehmen wir diese Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten für Sie. Nicht nur, dass wir Sie dabei unterstützen, auf alle gesetzlichen Bestimmungen, wie beispielsweise notwendige Schulungen, zu achten und diese einzuhalten. Wir beraten Sie auch zu allen Themen rund um die sichere Beförderung und den Umgang mit Gefahrgütern. Gern können Sie hierzu unser neues Angebot, der Beratung per Zoom Meeting, nutzen. Buchen Sie hier direkt Ihr erstes Beratungsgespräch.

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