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ADR 2019 – Die wichtigsten Änderungen (Teil 2)

Gefahrgut

ADR 2019 – Die wichtigsten Änderungen (Teil 2)
Wie bereits im ersten Teil erwähnt, ist das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße – kurz ADR – fundamental für Transportunternehmen, aber auch für die nationalen Gesetze. Aus diesem Grund werden wir in diesem Teil weitere wichtige Änderungen erläutern

ADR 2019 – Die wichtigsten Änderungen (Teil 1)

Gefahrgut richtig transportieren

ADR 2019 – Die wichtigsten Änderungen (Teil 1)
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße – kurz ADR – wird alle zwei Jahre den aktuellen Bedingungen angepasst. Berücksichtigt wird der aktuelle Stand der Technik sowie die Entwicklung der zu befördernden gefährlichen Stoffe.

Gefahrgutbeauftragter – Brauche ich den?

gefährliche Güter

Gefahrgutbeauftragter – Brauche ich den?
Der Umgang mit gefährlichen Stoffen ist sicher ein Gebiet, das nicht zu unterschätzen ist. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber 2001 eine eigene Verordnung über dieses wichtige Thema erlassen. Diese Verordnung regelt unter anderem, dass mindestens ein Gefahrgutbeauftragter in einem Unternehmen, für jede Tätigkeit in Zusammenhang mit Gefahrgut, ernannt sein muss.
Grundsätzlich haben Unternehmen eigenständig zu klären, ob sie unter die Regelungen der GGBV fallen. Das ist manchmal nicht ganz eindeutig. Aus diesem Grund hier eine kleine Hilfestellung, die allerdings aufgrund der Fülle keine abschließende Klärung bieten kann, bzw. rechtsbindend ist.

Ausblick ADR 2019

Ausblick

KMU aufgepasst: wesentliche Änderungen des kommenden ADR 2019 Das ADR 2019 wirft bereits seinen Schatten auf betriebliche Abläufe: Die UN-Wirtschaftskommission für Europa präsentiert für 2019 wesentliche Neuerungen des ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route – europäisches Abkommen zum internationalen Straßentransport gefährlicher Güter) – gültig ab dem 1. Januar 2019 […]

Warum sich die Umverpackung beim Versand von Gefahrgut lohnt

In der Regel müssen Unternehmen beim Versenden von gefährlichen Gütern mit hohen Kosten rechnen. Oftmals sind spezielle Vorkehrungen erforderlich, um die brisante Ware sicher an den Bestimmungsort zu liefern. Meist lässt sich der finanzielle Aufwand jedoch durch das geschickte Verpacken der Artikel deutlich reduzieren. Beim sogenannten Overpack fassen Sie mehrere Versandstücke zu einem großen Paket […]

Transportanforderung “Begrenzte Menge” (LQ)

LQ

Transportanforderung “Begrenzte Menge” (LQ)
Rechtliche Grundlage für Transporte von Gefahrgut: das ADR
Speditionen und Kurierdienste erhalten immer wieder Aufträge, Kartons oder Paletten mit gefährlichen Gütern zu transportieren. Darunter versteht man solche Waren, von denen Gefahren für den Transporteur selbst oder bei Unfällen auch für die Umwelt entstehen können. Hier drohen nicht nur erhebliche Verschmutzungen der Luft, des Bodens und Wassers, auch Retter oder Helfer sind gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgesetzt. Medikamente gehören zu diesen gefährlichen Stoffen, aber auch Säuren, Farben und Lacke und andere Chemikalien oder auch in Flaschen abgefüllte Gase. Für ihre Beförderung sind besondere Vorschriften einzuhalten. Eine von ihnen ist das “Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße”, kurz ADR genannt. Zu den Sicherheitsmassnahmen für den Transport von Gütern, die als gefährlich gelten, gehören ihre ordnungsgemäße Kennzeichnung sowie besondere Verpackungsformen. Außerdem müssen Transporteure, also die Unternehmen sowie der Fahrer selbst, besonders sorgfältig im Umgang mit Gefahrstoffen und deren Verpackungseinheiten geschult sein. In jedem Transportbetrieb muss ein Gefahrgutbeauftragter tätig werden. Das ADR regelt aber auch, unter welchen Umständen Gefahrgutfahrten von seinen sehr strikten Regelungen befreit sind. Darunter fallen zum Beispiel Transporte mit der Versandart „Begrenzte Menge LQ“.

Gefahrgut Beförderungspapiere

Gefahrgut

Gefahrguttransport – Anforderung an die Beförderungspapiere
Wer Gefahrgut transportiert, muss dies in den Beförderungspapieren ordnungsgemäss vermerken. Im ADR (dem europäischen Beförderungs-Übereinkommen) beschreibt das ADR Kapitel 5.4 die Vorschriften zur Dokumentation genauer. Dieser Link enthält den gesamten Teil 5. Die folgende Darstellung wurde dem Kapitel 5.4 entnommen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da die meisten Transporteure gerade kleinerer und mittlerer Unternehmen nicht über die Ressourcen verfügen, um sich mit der Materie eingehend zu befassen, kann ein externer Gefahrgutbeauftragter diese Aufgabe übernehmen. Wir stellen diesen Experten für Sie.

ADR 1.10 Security Provision – Vorschriften für die Sicherung

ADR

ADR 1.10 Security Provision – Vorschriften für die Sicherung
Die Vorschriften nach ADR 1.10 Security Provision betreffen den Transport gefährlicher Güter. Dabei handelt es sich um Stoffe, die Menschen, Tiere und die Umwelt gefährden können. Hierfür wurde schon 1957 ein europäisches Übereinkommen geschlossen, das “Accord européen relatif-au transport international-des marchandises Dangereuses-par Route” oder kurz ADR.

ADR 6.5 Bau- und Prüfvorschriften IBC

Prüfvorschriften IBC

Bau- und Prüfvorschriften für Grosspackmittel
Für Grosspackmittel (IBC = Intermediate Bulk Container) gibt es im ADR bestimmte Bau- und Prüfvorschriften, damit sie befördert werden können. Damit soll der sichere Transport von gefährlichen Stoffen gewährleistet werden. Grosspackmittel sind ausdrücklich keine ortsbeweglichen Tanks oder Tankcontainer. Die entsprechenden Vorschriften sind sehr umfangreich. Unser externer Gefahrgutbeauftragter hilft Ihnen, diese einzuhalten. Auch bieten wir Ihnen zur Thematik eine Gefahrgutberatung an.

Was ist im ADR eine UN-Nummer? – Tipps vom *Gefahrgutbeauftragten*

Tipp

Was ist im ADR eine UN-Nummer? – Tipps vom *Gefahrgutbeauftragten*
Unternehmen, die gefährliche Stoffe wie unter anderem Feuerwerkskörper transportieren, sind rechtlich dazu verpflichtet, vollständige Transportpapiere mitzuführen. Neben zahlreichen weiteren Angaben benötigen Sie dafür nicht nur die passende UN-Nummer für ein bestimmtes Produkt, sondern in vielen Fällen sogar sämtliche Nummern der Inhaltsstoffe. Darüber hinaus ist es erforderlich, alle UN-Nummern hinsichtlich ihres Gesamtgewichts zusammenzufassen und aufzulisten.

Feuerwerk richtig und sicher transportieren- so geht`s

Feuerwerk richtig und sicher transportieren- so geht`s
Spediteure, Fahrer und Versender von Feuerwerkskörpern müssen sich an zahlreiche Vorschriften und Gesetze halten, um keine Strafzahlungen zu riskieren. Bei Feuerwerkskörpern handelt es sich um spezielle Gefahrgüter, die stets auf besondere Weise gesichert werden müssen. Diese Maßnahmen sind zwingend erforderlich, um die Sicherheit aller beim Transport beteiligten Menschen gewährleisten zu können.

Wir sind externe Gefahrgutbeauftragte – Schweizweit für Sie da!

Wir sind externe Gefahrgutbeauftragte – Schweizweit für Sie da!
Wird in Ihrem Unternehmen ein Gefahrgutbeauftragter gesucht? Hierbei muss es sich nicht um einen fest angestellten Mitarbeiter handeln, der sich für KMU häufig nicht lohnt. Ein externer Gefahrgutbeauftragter, den wir für Sie stellen können, erfüllt für die kleinen und mittleren Unternehmen die Auflagen der GGBV Artikel 11, 12 (Gefahrgutbeauftragtenverordnung). Diese gelten seit 2001.

Beim Gefahrguttransport sicher sein – so geht’s!

Sicherer Gefahrguttransport
Ihr Unternehmen steigt in den Transport von Gefahrgut ein? Dann müssen Sie vom ersten Transport an einen externen Gefahrgutbeauftragten bestellen und die ADR-Vorschriften befolgen. Die oder das ADR ist ein internationales Abkommen über den sicheren Transport von gefährlichen Gütern in Europa. Darunter fallen alle Güter, die Personen oder die Umwelt gefährden können: explosive, giftige oder brennbare Stoffe, Säuren, Benzin, aber beispielsweise auch Strohballen, da sie sich beim Transport entzünden können. Die Güter müssen nach Vorschrift dokumentiert und gekennzeichnet werden, die Fahrzeuge richtig ausgerüstet und die Fahrer geschult.

Handwerkerregelung ADR 1.3.1 – Tipps vom Gefahrgutbeauftragten

Ausnahmen für Handwerker für die Gefahrgutbeförderung
Durch Gefahrguttransporte, wie sie Speditionen und andere Unternehmen durchführen, entstehen erhebliche Gefahren für die Bevölkerung und für die Umwelt. Für solche Fahrten gelten auch in der Schweiz besonders strenge Vorschriften. Angewendet wird, wie in vielen anderen angrenzenden Ländern auch, das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR).

ADR Tunnelvorschriften: gefahrlos durch den Tunnel – Ratgeber für Fahrer

ADR Tunnelvorschriften: gefahrlos durch den Tunnel – Ratgeber für Fahrer
Für Tunnel existieren die sogenannten ADR Tunnelvorschriften, die in grossen Teilen europaweit einheitlich geregelt sind. Es gibt aber Sonderbestimmungen unter anderem für Deutschland und Österreich, auf die wir in diesem Beitrag verweisen. Berufskraftfahrer und Spediteure sollten diese Vorschriften vor allem dann kennen, wenn sie gefährliche Güter transportieren. Ein Gefahrgutbeauftragter im Unternehmen achtet auf die entsprechende Kennzeichnung der Ladung und der Fahrzeuge. Wenn in Ihrer Firma kein Gefahrgutbeauftragter bestellt ist, können wir Ihnen einen stellen. Wir informieren Sie im Rahmen unserer Transportberatung auch gern zu Details der ADR Tunnelvorschriften.

Eine Übersicht über die Aufgaben eines externen Gefahrgutbeauftragten

Eine Übersicht über die Aufgaben eines externen Gefahrgutbeauftragten
In der Schweiz sind alle Unternehmen, die an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt sind, verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. In den vergangenen Jahren sind immer wieder jene Gesetze verschärft worden, die Betriebe von dieser Pflicht befreien. Doch auch die wenigen Unternehmen, die heute noch eine Befreiung beantragen können, müssen ihr Personal regelmäßig und ausreichend schulen, um Unfälle zu vermeiden.

Gefahrgut richtig und sicher verpacken: ein kurzer Überblick

Gefahrgut richtig und sicher verpacken: ein kurzer Überblick
Das sichere Befördern von gefährlichen Gütern stellt hohe Anforderung an die Beteiligten Personen und das eingesetzte Material. In diesem Transport Blog Beitrag beschäftigen wir uns mit dem verpacken von Gefahrgut.

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